Wichtige Informationen des Atheistenverbandes für Eltern deren Kinder zur Schule gehen
„Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht und Schulgottesdiensten ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig. Das regelt unser Grundgesetz. Viele Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen verwenden bedeutenden Ehrgeiz darauf, die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht zu behindern. Hier werden die Grundrechte der nichtreligiösen Schüler massiv verletzt!“ sagt IBKA-NRW Sprecher Rainer Ponitka. „Manche Grundschulen lassen Unterrichtsfächer beim gleichen Lehrer ineinander übergehen. Der Religionsunterricht hat keine verbindlichen Zeiten im Stundenplan. Es wird Eltern massiv erschwert, ihre Kinder vor religiöser Indoktrination zu schützen.“
Dem Fragebogen liegt die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage in Nordrhein-Westfalen zugrunde. Erfragt wird die Beaufsichtigung der konfessionsfreien Schüler zur Zeit des Religionsunterrichtes, die verbindlichen Zeiten des Religionsunterrichtes im Stundenplan, sowie die Häufigkeit von Gottesdiensten im Schulhalbjahr.
Ponitka weiter: „Der Religionsunterricht hat die Aufgabe, die Glaubensinhalte der Religionsgemeinschaften als bestehende Wahrheiten zu vermitteln. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1987 bestätigt. Somit kann man den Religionsunterricht als pure Mitgliederschulung der Religionsgemeinschaften bezeichnen.
Nirgendwo sonst im schulischen Bereich wird so viel kriminelle Energie darauf verwendet, die bestehende Rechtslage zu umgehen und nichtreligiöse Menschen in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte zu behindern.“
Hintergrund: Der IBKA in Nordrhein-Westfalen berät seit dem Schuljahr 2007/2008 nichtreligiöse Schüler, Eltern und Lehrer und unterstützt sie in der Wahrung ihrer Religionsfreiheit.
Weiter führende Links:
Fragebogen für Eltern - http://www.ibka.org/frageGS-NRW
Schulrundschreiben 2009/10 – http://ibka.org/node/897
AG Schule des IBKA – http://ibka.org/ag-schule
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