Unbezahlte Arbeit nicht hinnehmen - Eine Kampagne will Strategien kollektiver Gegenwehr ausloten
Darüber haben kürzlich Betroffene berichtet, die der Kampagne „Keine Arbeit
ohne Lohn“ ihre Erfahrungen mitteilten. Hierbei handelt es sich um eine
Initiative der anarchosyndikalistischen „Freien Arbeiter Union (FAU),
einer kleinen Gewerkschaft außerhalb des DGB. „Wir legen den
Schwerpunkt auf die Selbstorganisierung der Beschäftigten“, betont
Schneider, der sich als Mitinitiator der Kampagne gerade tiefere
Einblicke in die Welt der Probeschichten und Praktika verschafft. Das
ist gar nicht so einfach, wie er mittlerweile erfahren musste.
Der Kontakt zu den Betroffenen bei Boesnser war zustande gekommen, weil die FAU
dort schon länger mit Beschäftigten Kontakt hat, die kürzlich in
mehreren Städten Aktionen gegen die Wiedereinführung der Samstagsarbeit
durchführte. Doch viele Praktikanten und Absolventen von unentlohnten
Probeschichten sind schwer zu erreichen.
Die Hoffnung auf den begehrten Job nach immer neuer Probearbeit spielt dabei eine
große Rolle. „Wenn es dann wieder nicht geklappt hat, wird es in der Regel als
individuelles Problem und persönliches Versagen wahrgenommen. Die
Konsequenz ist dann häufig, sich das nächste Mal noch mehr
anzustrengen, um vielleicht doch noch einen Job zu kriegen. Gegen
dieses Denken wollen wir mit unserer Kampagne angehen,“ betont.
Schneider. Unbezahlte Arbeit ist kein persönliches Problem ist und man
kann sich dagegen wehren, lautet die Botschaft.
Rechtstipps gefragt
Mittlerweile wurde die Homepage www.keine-arbeit-ohne-lohn.de eingerichtet,
auf der Erfahrungsberichte von Beschäftigten ohne Lohn gesammelt werden
sollen. Als Orientierungshilfe wurde ein Fragebogen erstellt, der auf
der Internetseite der Kampagne abgerufen werden kann „Es gab schon
erste Reaktionen von Betroffene. Doch der Rückfluss sei noch
bescheiden, so Schneider. Allerdings würden sich vermehrt Praktikanten
über die Kampagnen-Homepage nach rechtlichen Tipps erkundigt, mit denen
sie gegen unbezahlte Arbeit vorgehen können. Dazu könnte ein Urteil des
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg beigetragen haben. Es hat vor
einigen Wochen einer Frau Recht gegeben, die sechs Monate als
Praktikant bei einer Veranstaltungsagentur gearbeitet hat. Die Firma
muss ihr jetzt mehrere Tausend Euro Lohn nachzahlen.
Peter Nowak
Quelle: Neues Deutschland, 18.7.08
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