Spitalstiftung Konstanz: Altenpflegerin wegen des Mitnehmens von Essensresten gekündigt
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der harten Haltung kommt von anderer Trägern von Altenheimen. Bei ihnen ist der Umgang mit Essensresten klar geregelt: Das Personal darf sich dort gegen eine kleine Gebühr bedienen. Solch eine Regelung gibt es bei der Spitalstiftung Konstanz bis jetzt nicht.
Kommentar:
Wie der Fall Emmely zeigt, können Bosse einen bei verdacht (!) auf Diebstahl auch schon beil kleinsten Beträgen entlassen. Juristisch gesehen hat die Kollegin Diebstahl begangen. Das bei anderen Einrichtungen der Müll von der Belegschaft zum Vorzugspreis gekauft werden darf ist sicherlich auch kein Vortschritt.
Es steht zu befürchten, das die Kollegin einzig den juristischen Weg beschreiten wird, wo die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage so gut wie vorprogrammiert ist. Eine Alternative wäre ein unbefristeter Streik der KollegInnen, bis ihre Kündigung zurück genommen ist und es bezüglich des Mülls eine klare Regelung gibt. Letztere sollte im Idealfall bedeuten, das die KollegInnen, kostenlos nehmen können, was sonnst nur im Müll landen würde!
Via Eckpfeiler
bzw. FAU-Aachen
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