Polnische Post: Protest gegen mangelnde Sicherheit führt zur Entlassung
Aus Protest gegen diese gesetzwidrigen Praktiken des Vorstandes und
trotz der Gefahr sich selbst zu gefährden, entschied sich Bartosz
Kantorczyk, als Gewerkschaftsvorsitzender und Briefträger zugleich,
seit dem 12. Juni 2008 kein Geld in seinen Bezirk auszuliefern, worüber
er seine Vorgesetzten informiert hatte – diese Aktion gilt als die
unmittelbare Ursache seiner disziplinären Entlassung.
Kantorczyk wagte diesen Schritt, da er gegen die totale Missachtung der
Sicherheit seitens des Arbeitgebers protestieren wollte. Um genauer zu
sein, geht es um die mangelhaften Schutzvorkehrungen, im Vergleich zu
den Beträgen die ein durchschnittlicher Briefträger zustellen muss. Der
Vorstand tut alles mögliche, die Bargeldlimits zu erhöhen, ohne
gleichzeitig für mehr Sicherheit der Überbringer zu sorgen. Noch im
Jahr 2007 gab es eine interne Richtlinie der Polnischen Post, das
Risiko von Überfällen durch ständige Verringerung der Bargeldlimits zu
minimalisieren. 2008 wurde diese Richtlinie geändert und die zulässigen
Limits erhöht. Die Arbeiter-Initiative war damit nicht einverstanden.
Das Management versucht Statistiken zu verwenden, die besagen, dass bis
2006 die Anzahl von Überfällen auf Briefträger gesunken ist. Die
Arbeiter-Initiative behauptet dagegen, dass es ein Resultat des
Beibehaltens der kleineren Bargeldlimits war. Es gibt berechtigte
Befürchtungen, dass die Einführung der neuen Geschäftsordnung, die
Gefahr wieder steigen lässt. Die Einstellung des Managements zur
Sicherheit wird auch durch andere Entscheidungen verdeutlicht, z.B.
durch das Einstellen der weiblichen Briefträgerinnen (es ist wegen der
niedrigen Löhne schwierig männliche Arbeitskräfte für diese Position zu
finden). Noch vor kurzem hat man keine Frauen auf diese Position
einstellen wollen, da weibliche Arbeitskräfte die häufigsten Opfer von
Angriffen waren.
Das Management entschied sich, anstatt ein ernstes Problem zu lösen, den
Mann loszuwerden, der erneut nur die Befolgung des Gesetzes und die
Vermeidung unnötiger Risiken verlangt hatte. Während seines Urlaubes,
am 30. Juni 2008, erhielt Kantorczyk eine schriftliche Nachricht, dass
sein Arbeitsvertrag von dem Arbeitsgeber, nach Art. 52 des
Arbeitsgesetzes, d.h. disziplinär, aufgelöst wurde! Der Arbeitgeber tat
es, ohne einer erforderlichen Beratung mit der Gewerkschaftorganisation
und obwohl Bartosz Kantorczyk eine Arbeitskraft ist, die durch das
Gesetz geschützt wird.
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