Dokumentation: Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Hartz-IV-Empfänger sollen observiert werden
Kontrolleuren der Bundesanstalt für Arbeit soll es künftig gestattet sein, Hartz-IV-Empfänger zu beschatten
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verschärft einem Medienbericht zufolge die Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern erheblich. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine interne Weisung der BA schreibt, sollen Hartz-IV-Empfänger künftig bei Betrugsverdacht sogar von den Sozialbehörden "observiert" werden können. Bereits zuvor hatte die Initiative "Gegen Hartz-IV" vor einer neuen Weisung der Behörde gewarnt.
Dem Bericht der "Bild" zufolge werden in der
Weisung der BA an alle Jobcenter vom 20. Mai ausdrücklich
"Observationen" als Maßnahmen bei "Verdacht auf einen besonders
schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" genannt. Dazu sollten die Behörden
Außendienste einrichten oder private Firmen mit der Kontrolle
beauftragen.
Die Hartz-IV-Kontrolleure sollten demnach dann
verstärkt zu Hausbesuchen bei Arbeitslosen ausschwärmen und mit
Zustimmung des Hartz-IV-Empfängers auch Schränke kontrollieren, "wenn
eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist". Die Ergebnisse
der Wohnungskontrollen sollten detailliert protokolliert und
"Auffälligkeiten" für jeden Raum gesondert beschrieben werden, heißt es
in dem Bericht weiter.
Den Außendienstmitarbeitern solle es
auch erlaubt sein, Nachbarn oder Bekannte über die Hartz-IV-Bezieher zu
befragen. Selbst Kinder sollten befragt werden, wenn ihre
Erziehungsberechtigten zustimmen.

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