Bundestag will zentrale Arbeitszeiterfassung
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen im Zuge der Reform des berufsgenossenschaftlichen Systens, das u.a. die Reduzierung der Berufsgenossenschaften von derzeit 23 auf künftig 9 vorsieht, eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die von weitaus größerer Tragweite sind. Alle Firmen, angefangen bei Kleinstbetrieben sollen per Gesetz dazu gezwunge werden, über Stechuhren und ähnliche Geräte, die Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen. Diese Daten müssen dann an die jeweilige Krankenversicherung und von dieser an die Renten- und die Träger der Unfallversicherung gemeldet werden.
Als Vorwand für die Einrichtung dieses zentralen bundesweiten Arbeitszeitregisters bis hin zur letzten Klitsche, dient die Idee, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft künftig aus den effektiven Anwesenheitszeiten der Beschäftigten einer Firma ermittelt werden sollen. Es ist dabei äußerst unwahrscheinlich, dass der ungeheure bürokratische und finanzielle Aufwand, den die Einrichtung dieses Zentralregisters mit sich bringen würde, tatsächlich zu Beitragszwecken notwendig ist. Erheblich wahrscheinlicher ist es, dass hier ein Datenpool geschaffen werden soll, aus dem sich mittelfristig auch andere staatliche Behörden bedienen werden und der über die sogenannte "Job-Card" mit ihrer eindeutigen Signatur-Nummer für jeden Beschäftigten mit anderen Dateien verknüpft werden kann.
Für die ArbeiterInnen haben die permanenten Reformen des berufsgenossenschaftlichen Systems duch Rot-Grün und anschließend durch die Große Koalition übrigens nur eines gebracht - massive Verschlechterungen und Einschränkungen der Leistungen, besonders bei Arbeits- oder Berufsunfähigkeit.
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