Arbeitgeber Kirche: Lohnerhöhung? Da hilft nur Beten!
Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Ihre Sonderrechte finden mittlerweile aber auch andere Arbeitgeber attraktiv. Das Grundgesetz gilt nicht für alle, die beiden großen Kirchen genießen Sonderrechte. Streiken ist den Angestellten Gottes verboten. Auch Betriebsräte gibt es für die fast eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie nicht. Wer im sozialen Bereich arbeiten will, orientiert seinen Lebenswandel am besten am kirchlichen Maßstab. Eine religiöse Verfehlung kann zur Kündigung führen. Die größten Arbeitgeber Deutschlands müssen sich nicht an das Antidiskriminierungsgesetz halten, obwohl der Staat sie finanziert. Die Kirchen betreiben mit ihren Wohlfahrtsverbänden in großem Maßstab christliche Missionierung – und wer zahlt das? Mutter Teresa? Wer’s glaubt, wird selig!
Thema in der aktuellen Jungle World (Ausgabe 48/09) sind "Christliche Arbeitgeber" und ihr arbeitsrechtlicher Sonderstatus:
- Daniel Steinmaier: Diskriminierung und Arbeitsrecht bei den Kirchen
- Integrationskurse für Christen! Die antidemokratischen Umtriebe der Kirchen müssen zurückgedrängt werden. Kommentar von Ivo Bozic: Über die Integration von Christen
- Wer finanziert die Jesus GmbH? Es gibt keinen vernünftigen Grund für die weitreichenden Privilegien der Kirchen Kommentar von Philipp Möller: Über die Jesus GmbH
- Daniel Steinmaier: Wolfgang Teske vom Diakonischen Werk im Gespräch über die Kirche als Unternehmen
- Ron Steinke: Über die Sonderrechte von Kirchen als Arbeitgeber
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