Finger weg vom Streikrecht! Gewerkschaftsfreiheit statt Arbeitsfront.
Allein schon die Tatsache, dass sich die DGB-Gewerkschaftsspitze mit
der Arbeitgebervertretung hinter verschlossenen Türen trifft, um sich
auf eine Reglementierung von Tarif- und Streikrecht zu verständigen,
sollte bei Beschäftigen und GewerkschafterInnen die Alarmglocken läuten
lassen. Gewerkschaften haben schließlich die Interessen der
Beschäftigten wahrzunehmen, die denen der ArbeitgeberInnen diametral
entgegenstehen.
Wir sehen in dieser Initiative einen schweren Angriff auf das
Streikrecht und die Koalitionsfreiheit, aber auch auf die
Tarifautonomie, womit sich einerseits der DGB sein bröckelndes Monopol
vor unliebsamer Gewerkschaftskonkurrenz schützen möchte und zum anderen
die Arbeitgeber die Ruhe in den Betrieben und dadurch niedrige Löhne
sichern wollen. Im Sinne der Bundesregierung ist der Vorstoß wiederum,
weil sie damit ihre aggressive Standortpolitik fortsetzen kann, die auf
Niedriglöhnen und geringen Streiktagen basiert. Die Interessen der
Beschäftigten bleiben dabei auf der Strecke. Einen solchen Angriff auf
die Arbeiterrechte werden wir nicht kampflos hinnehmen.
Angriff auf Koalitionsfreiheit und Streikrecht
Die Vorschläge von BDA/DGB legen Hand an die Koalitionsfreiheit, da sie
für kleinere Gewerkschaften die freie Betätigung erschweren würden. Die
zahlenmäßig kleineren Gewerkschaften wären in ihrer Funktion
entscheidend behindert, da sie keine Tarifverträge erkämpfen dürften.
Ihr Streikrecht würde also eingeschränkt. Gerade aus diesem Grund hatte
das BAG festgestellt, dass die Tarifeinheit mit dem Grundrecht der
Koalitionsfreiheit nicht zu vereinbaren ist.
Dementsprechend melden sich zunehmend Verfassungsrechtler und
Arbeitsrechtsexperten kritisch zu Wort, die die Auffassung vertreten,
dass ein derartiger Gesetzesvorstoß mit der verfassungsmäßigen
Koalitionsfreiheit kollidiert. Denn das Recht, über Kollektivverträge
verhandeln und für diese streiken zu dürfen, ist wesentlicher
Bestandteil jener Koalitionsfreiheit, wie es auch die – im übrigen von
der BRD ratifizierten – Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation der UNO vorsehen.
Zudem würden die Beschäftigten mehr denn je unter Druck gesetzt, einer
bestimmten Gewerkschaft beizutreten, wenn sie in den Genuss des vollen
Streik- und Tarifrechts kommen wollen. Auch die negative
Koalitionsfreiheit würde also in Mitleidenschaft gezogen.
Noch mehr staatliche Einmischung in Arbeitskonflikte
Eingeschränkt wäre auch die Tarifautonomie: die (relative)
Nichteinmischung des Staates in Tarifauseinandersetzungen. Denn diese
wären durch staatliche Gesetze für Minderheitenorganisationen tabu.
Zudem würden die Gerichte zunehmend in die Auseinandersetzungen
eingreifen, um über deren "Legalität" zu urteilen. Dass DGB/BDA
argumentieren, ausgerechnet mit dem von ihnen geforderten staatlichen
Eingriff die Tarifautonomie zu "sichern", ist geradezu bizarr.
Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass das Recht auf Streik in
der BRD ohnehin sehr bescheiden ist. Neben Konstrukten wie der
"Tariffähigkeit", mit denen z.B. kämpferische Basisgewerkschaften in
ihrem Handlungsspielraum und ihren Rechten drastisch eingeschränkt
werden können, zählt zu den bundesdeutschen Eigenheiten vor allem die
Verquickung von Tarif- und Streikrecht, was Streiks nur bei tariflich
regelbaren Forderungen zulässig macht, aber auch die Belegschaften an
"anerkannte" Gewerkschaften bindet, da nur über diese Tarifverträge
abgeschlossen werden dürfen. Auch Einstweilige Verfügungen finden immer
wieder Anwendung, um streikwillige Gewerkschaften die Hände zu binden.
So bleibt Deutschland auch nach dem BAG-Urteil ein Entwicklungsland in
Sachen Streikrecht. Die bedingte Öffnung der Gewerkschaftsfreiheit
durch das BAG ist zumindest ein erster Schritt und darf auf keinen Fall
rückgängig gemacht werden.
Dubioses Mehrheitsprinzip
Das vorgesehene Mehrheitsrecht führt bei seiner Umsetzung in den
Betrieben gleich zu mehreren Problemen. Wie soll eine brauchbare
Regelung zur Feststellung der Gewerkschaftsmitglieder in den einzelnen
Betrieben aussehen? Eine Offenlegung der Organisationsstärke wäre
kontraproduktiv für die Beschäftigten und würde vielmehr einen enormen
Nutzen für die Arbeitgeberseite bringen, die darüber die
Gewerkschaftsmitgliedschaft von Beschäftigten in Erfahrung bringen
könnte.
Der Vorschlag von DGB/BDA, dass im Betrieb vertretene Gewerkschaften
regelmäßig eine Liste ihrer Mitglieder bei NotarInnen zu hinterlegen
haben, die dann im Konfliktfall mit Listen der ArbeitgeberInnen
verglichen werden, würde die Gewerkschaften noch weiter in ein
kostenintensives bürokratisches Korsett zwingen und ihre Beweglichkeit
und Lebendigkeit einschränken. Hier wirkt der Vorstoß von DGB/BDA sogar
regelrecht unbeholfen.
Schwächung von Gewerkschaftsmacht
Das Prinzip des Mehrheitsrechtes könnte die Gefahr in sich bergen, dass
sich die Nicht-Organisierten als die Mehrheit in einem Betrieb
herausstellen und die ArbeitgeberInnen und die Gerichte mit diesem
Argument einen Tarifvertrag ganz ablehnen. Eine solche Auslegung würde
zur Tradition der deutschen Arbeitsgerichte passen. Ein entsprechendes
Gesetz könnte also zum Türöffner für tariffreie Zonen werden.
Wir meinen auch, dass die mitgliederstärkste Organisation nicht im
jeden Fall auch die stärkste Gewerkschaft ist. Das ausschließliche
Kriterium der Quantität führt dazu, dass die Frage der Tarifmächtigkeit
gänzlich entkoppelt wird von der reellen Durchsetzungsfähigkeit einer
Gewerkschaft. Es gibt genügend Beispiele, die zeigen, dass eine
kleinere Gewerkschaft durch einen höheres Aktivitätsniveau, einen
stärkeren Kampfeswillen und durch lebendigere Strukturen bessere
Tarifverträge erzielen kann, während mitgliederstarke Gewerkschaften
sich nicht selten als handlungsunfähig erwiesen haben.
Friedenspflicht zur Knebelung von Belegschaften
Es ist absehbar, wohin die Reise gehen soll. Auch wenn in vereinzelten
Bereich auch der DGB in eine Minderheitenposition rutschen kann, werden
die DGB-Gewerkschaften i.d.R. Verträge mit den ArbeitgeberInnen
aushandeln, wodurch alle anderen Gewerkschaften geknebelt wären. Damit
wäre eine neue Form der Friedenspflicht in den Betrieben eingeführt,
bei der Mitglieder anderer Gewerkschaften zwangsweise durch Gesetz an
den einzig gültigen Tarifvertrag in einem Betrieb gebunden werden. Hier
stellt sich auch die Frage der Laufzeiten: Eine Gewerkschaft könnte
z.B. sehr lange Laufzeiten festlegen und damit die betreffende
Belegschaft dauerhaft knebeln. Denn ob die Friedenspflicht ohne Wenn
und Aber für die Laufzeit des Vertrages gilt oder ob diese hinfällig
wird, wenn die vertragsschließende Gewerkschaft die Mehrheit verliert,
ist weiterhin unklar.
Es muss jedoch immer und grundsätzlich möglich sein, durch Streiks oder
andere Arbeitskampfmaßnahmen bessere Arbeitsbedingungen bzw. höhere
Löhne durchzusetzen. In dieser Hinsicht wurden mit dem BAG-Urteil
tatsächlich mehr Möglichkeiten zugelassen. Denn durch das BGA-Urteil
sind enttäuschte Belegschaften nunmehr nicht länger an die
Friedenspflicht eines dürftigen Tarifvertrages gebunden. Sie könnten
sich in anderen oder neuen Gewerkschaften zusammenschließen, um bessere
Bedingungen zu erkämpfen. Dieses Mehr an Selbstbestimmung fürchten
offenbar die ArbeitgeberInnen als auch der DGB.
Falsche Maßstäbe für Gewerkschaften
Wir stellen uns grundsätzlich dabei die Frage: Warum soll bei mehreren
Tarifverträgen in einem Betrieb eigentlich derjenige der
mitgliederstärksten Gewerkschaft maßgeblich sein und nicht der mit den
für die Beschäftigten besten Regelungen? Warum also orientiert sich
nicht der DGB in Sachen Tarifeinheit zumindest an dem sowohl im
Betriebsverfassungsgesetz als auch im Tarifrecht verankerten
Günstigkeitsprinzip?
Dumpingtarifverträge und Belegschaftsspaltungen, gegen die sich der DGB
zu wehren vorgibt, wären damit ausgeschlossen. Auch das Streikrecht
würde dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen, weil es das Recht jeder
nicht vertraglich gebundenen Gewerkschaft wäre, jederzeit einen
besseren Tarifvertrag zu erkämpfen. Dass der DGB aber die Tarifeinheit
herstellen will, indem alle anderen Gewerkschaften an die
Friedenspflicht der stärksten Gewerkschaft angebunden werden sollen,
verweist darauf, dass es ihm um eigene Interessen und nicht die der
Belegschaften geht.
Einheit als Selbstzweck
Gerne hantiert der DGB mit den Vorwürfen der Spaltung und Schwächung
von Belegschaften. Es ist jedoch eine Tatsache, dass die
DGB-Gewerkschaften selbst massiv zu einer solchen Spaltung und
Schwächung beigetragen haben: Die Lohnquote – der Anteil der Löhne am
gesamten volkswirtschaftlichen Einkommen – ist in den letzten
Jahrzehnten drastisch gesunken ist, und die Stagnation des Reallohnes,
bei gleichzeitiger Zunahme der Produktivität sowie der Gewinne, wird
von einer Ausweitung des Niedriglohnsektors, der Leiharbeit, der
befristeten Beschäftigung und der Verschlechterung der Situation von
Erwerbslosen begleitet.
All dies hat der DGB, der trotz seiner Einheit und Mitgliederstärke zu
den streikfaulsten Gewerkschaften der Welt gehört, kampflos hingenommen
und zum Teil sogar – wie in der Leiharbeit – vertraglich unterfüttert.
Die beschworene Einheit kann kein Selbstzweck sein, denn was haben die
Beschäftigten von einer "Einheitsgewerkschaft", die ihre Interessen
nicht vertritt? Freilich erstreben auch wir eine Einheit der
Beschäftigten. Diese herzustellen ist aber die Aufgabe der
Gewerkschaften und nicht die des Gesetzgebers. Eine Gewerkschaft, die
ernsthaft für die Interessen der Beschäftigten eintritt, wird am
ehesten die Belegschaften einigen.
Impulse durch Pluralität
Gerade der etwas kämpferischere Auftritt der Fachgewerkschaften hat in
den letzten Jahren Bewegung in die deutsche Tariflandschaft gebracht.
Diese Beispiele zeigen, dass eine Gewerkschaftsvielfalt dazu beitragen
kann, die Situation für die Beschäftigten zu verbessern und bessere
Verhandlungsergebnisse herauszuschlagen. Reale gewerkschaftliche
Alternativen für die von ihrer jeweiligen Gewerkschaft enttäuschten
Beschäftigten sind für diese eher ein Gewinn.
Sicherlich halten auch wir die berufsständische Organisierung der
Fachgewerkschaften für suboptimal, anerkennen aber deren klare
Grenzziehung zwischen ArbeitgeberInnen und Beschäftigten. Vor allem
muss es das Recht einer jeden Arbeiterin und eines jeden Arbeiters
sein, sich so zu organisieren, wie sie oder er es wünscht, was
einschließt, sich frei und ohne Einschränkung im Betrieb zu betätigen.
Ganz grundsätzlich geht es also um das Selbstbestimmungsrecht der
Menschen, sich für ihre Angelegenheiten und Interessen einzusetzen.
Deswegen stehen wir zum Gewerkschaftspluralismus, auch weil er vor
Tarifkartellen, Monopolen und Zentralismus schützt.
"Gelbe" Gewerkschaften als Alibi
Auch wir teilen die Ablehnung gegenüber den sog. "gelben", den
arbeitgebernahen Gewerkschaften. Dieses Problem wird jedoch mit neuen
gesetzlichen Regelungen nicht aus der Welt geschafft. Vielmehr hatte
dieses Problem schon zu Zeiten der Tarifeinheit floriert. Und gerade
durch den Tarifpluralismus ist es nun möglich, diese
Phantomgewerkschaften auszuhebeln, weil nicht mehr ganze Belegschaften
durch einen Vertrag mit einer solchen geknebelt werden können. Davon
abgesehen genügt häufig allein der Hinweis auf die "Gegnerfreiheit" von
Gewerkschaften, um die gelben Gewerkschaften juristisch zu bekämpfen.
Die Argumentation mit dem Schreckgespenst der Spaltung und der
unternehmerhörigen Gewerkschaften ist offensichtlich vorgeschoben. In
Wahrheit richtet sich der Vorstoß des Tarifkartells aus BDA und DGB
eindeutig gegen missliebige Gewerkschaften. Es ist offensichtlich, dass
die Fachgewerkschaften, wie etwa GdL oder Marburger Bund, in den
Bereichen relativ erfolgreich sind, in denen die
heruntergewirtschafteten DGB-Gewerkschaften versagt haben. Genau zu
diesem Zeitpunkt nun schreit der DGB nach dem Gesetzgeber, um von der
Politik ein maßgeschneidertes Gesetz zur Unterbindung missliebiger
Konkurrenz zu erhalten.
Der DGB als Ordnungs- und Disziplinierungsmacht
Die Gründe für die Arbeitgeberseite, sich auf eine gemeinsame
Initiative mit dem DGB einzulassen, ist ihre Sorge, dass eine größere
Gewerkschaftsfreiheit zu mehr Streiks und höheren Löhnen führen könnte.
Denn im Gegensatz zum jetzigen Geschrei der BDA hatten die
UnternehmerInnen bisher kein Problem, wenn in bestimmten Bereichen
Ausnahmen von der Tarifeinheit geschaffen wurden, wenn damit das
Tarifniveau abgesenkt wurde.
Dem von BDA/DGB propagierten Gedanken des sozialen Friedens können wir
nichts abgewinnen. Im europaweiten Vergleich der Streiktage liegt
Deutschland sowieso weit abgeschlagen. Es kann nicht die Aufgabe einer
Gewerkschaft sein, den Untertanengeist zu fördern und den
Betriebsfrieden durchzusetzen, v.a. in dem Land mit dem mittlerweile
größten Niedriglohnsektor Europas. Das Gegenteil ist im Interesse der
Beschäftigten: eine Zunahme von betrieblichen Kämpfen kann von uns nur
begrüßt werden. Der Trend der Prekarisierung wie auch des
Reallohnverlustes muss gestoppt und die Entwicklung hin zu einer Kultur
des zivilen Ungehorsams gefördert werden.
Nationalistische Wirtschafts- und Gewerkschaftspolitik
Es ist bezeichnend, dass in Zeiten der Krise dem DGB nicht viel mehr
einfällt, als sich mit den UnternehmerInnen gemein zu machen und eine
Art nationale Burgfriedenspolitik zu praktizieren. Diese
nationalistische Standortlogik führt einerseits dazu, dass die untere
Hälfte der EinkommensbezieherInnen die Hauptlast der Krise tragen muss,
und zum anderen dazu, dass die aggressive deutsche Wirtschaftspolitik
mit Rückendeckung des DGB auf Kosten der Beschäftigten anderer Länder
betrieben wird.
Der Gesetzesentwurf der ArbeitgeberInnen und des DGB trifft deshalb auf
unsere entschiedene Gegenwehr. Gewerkschaft kann für uns nur bedeuten,
gegenüber den UnternehmerInnen auf Konfrontation zu gehen und nicht mit
ihnen Hand in Hand gegen andere Arbeiterorganisationen vorzugehen.
Dabei berufen wir uns auf Ideale wie Solidarität oder gegenseitige
Hilfe und meinen dies auch gegenüber Mitgliedern anderer Gewerkschaften
und unorganisierten KollegInnen ernst. Es ist daher dringend geboten,
den Widerstand gegen die Pläne des BDA, des DGB und der Parteien zur
Einschränkung der Koalitionsfreiheit, des Streikrechts und der
Tarifautonomie aufzunehmen.
Die Kampagne "Finger weg vom Streikrecht! Gewerkschaftsfreiheit statt
Arbeitsfront" ist eine Initiative verschiedener FAU-Gewerkschaften
(Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Kiel, Leipzig, München) zur Verteidigung
und Ausweitung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts in
Deutschland. Hintergrund ist ein Gesetzesvorstoß von DGB und BDA, die
die vom Bundesarbeitsgericht zugelassene Tarifpluralität auf Kosten von
Streikrecht und Koalitionsfreiheit rückgängig machen wollen. Aufgrund
der Verquickung von Tarif-, Streik- und Gewerkschaftsrecht, die der
Bundesrepublik eigen ist, werden mit der Auseinandersetzung um die
Tarifpluralität oder -einheit wichtige Weichen für die Rechte der
ArbeiterInnen in Deutschland gestellt.
Kontakt: streikrecht_ät_fau.org
Die DA berichtet
Die Entwicklungen in der Frage der Tarifeinheit werden von der FAU schon lange genauestens verfolgt, ebenso wie Probleme beim Streikrecht und der Koalitionsfreiheit in der BRD. Alle Artikel aus der Direkten Aktion zum Thema findest Du hier.
Artikel aus der DA zum Thema
• Wunsch- und Alptraum nah beieinander.
Wie weit geht das Bundesarbeitsgericht? Ein Kommentar zur geplanten
Tarifpluralität (aus: Direkte Aktion 198 – März/April 2010).
• Unheilige Allianz.
Nach dem BAG-Urteil gegen die Tarifeinheit fordern DGB und Unternehmer,
eben die gesetzlich zu verankern (aus: Direkte Aktion 200 – Juli/August
2010).
• Glaubenskrieg um Streikrecht.
Unter dem Banner der „Tarifeinheit“ rüsten Verbände und Politik zum
Angriff auf Koalitionsfreiheit und Streikrecht. GewerkschafterInnen
beziehen Stellung (aus: Direkte Aktion 201 – Sep/Okt 2010).
• Liberale Rufe nach Vater Staat. Die Debatte über die Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland (aus: Direkte Aktion 189 – Sep/Okt 2008).
• Streikrecht für Beamte? (aus: Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009)
• Verboten kämpferisch!
Im Konflikt mit der Neuen Babylon Berlin GmbH wird der FAU Berlin
untersagt, sich „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ zu nennen (aus:
Direkte Aktion 197 – Jan/Feb 2010).
• Ein Dorn im Auge.
Unerwünscht, aber hartnäckig: FAU Berlin mitten im Kampf für
Gewerkschaftsfreiheit (aus: Direkte Aktion 198 – März/April 2010).
• Die Faust in der Schlinge.
Mit dem Recht auf Streik ist es in Deutschland nicht weit her. Nach den
Lokführern und der FAU Berlin bekommen das nun die Piloten zu spüren
(aus: Direkte Aktion 199 – Mai/Juni 2010).
Verboten kämpferisch |
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