Supermarktkette Netto: Sonderklausel im Arbeitsvertrag soll Lohnfortzahlung im Kranheitsfall aushebeln
Die Sächsische Zeitung berichtetet weiter: Für Tausende geringfügig Beschäftigte sei im Stundenlohn von 5,50 Euro eine sogenannte Sozialzulage enthalten. Damit seien alle Ansprüche angeblich abgegolten. Wörtlich genannt seien Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Nach Angaben einer Dienstleistungsgewerkschaft würden kranke Beschäftigte mit Hinweis auf diese Klausel davon abgehalten, ihre Lohnfortzahlung einzufordern. Das Unternehmen wollte sich auf Anfrage der Zeitung dazu nicht äußern.
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten bei Netto, Deutschlands drittgrößter Supermarktkette, wird alleine in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen Brandenburgs auf rund 10000 geschätzt.
Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2518694
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