Sozialgericht Dortmund: Dumpinglöhne sind sittenwidrig
Bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro sei ein Stundenlohn von
4,50 Euro unzumutbar. [Siehe auch: Landesarbeitsgericht Bremen: Auspackhilfen in Supermärkten: 5 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig]
Solche
Stundenlöhne seien sittenwidriger Lohnwucher, erklärte das Gericht.
"Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen,
hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge
weiter nach unten zu schrauben", hieß es in der Begründung. Ulrich
Schorn, Pressesprecher des Sozialgerichts Dortmund, bewertete das
Urteil keineswegs als ungewöhnlich. "Eigentlich sollte es
selbstverständlich sein. Ungewöhnlich ist nur, dass die Arge die Leute
zwingt, solche Arbeit anzunehmen. Aber da kann dieses Urteil für die
Zukunft ja vielleicht heilsam sein."
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