Information für geringfügig Beschäftigte
Im Bereich geringfügig Beschäftigter, den sogenannten 400 Euro Jobs, gibt es oft Unsicherheit über die eigenen Rechte als ArbeitnehmerIn. Diese Info des Allgemeinen Syndikats (ASy) möchte über rechtlich verbindliche Regelungen aufklären. Die hier erwähnten Rechte sind unabhängig von einem vorhandenen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, sie sind vom Gesetzgeber vorgegeben und damit für alle verbindlich! In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen können allenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Verbesserung von ArbeitnehmerInnenrechten bedeuten. Eins ist aber klar - nur Rechte, die eingefordert werden, werden einem auch zugestanden.
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