Neue Urteile zur sozialen Sicherheit
Fall 1:
Wenn die ARGE einem Hartz-IV-Empfänger für drei Monate die Leistungen streicht, weil er gegen seine Mitwirkungspflicht verstoßen hat, muss sie zeitgleich darüber entscheiden, ob stattdessen Sachleistungen zu gewähren sind. Das physische Existenzminimum muss nämlich auch bei Sanktionen gesichert sein. (Landessozialgericht NRW vom 9.9.2009, -L7B 211/09 AS ER)
Fall 2:
Die ARGE muss einem Hilfeempfänger, der mit seiner Familie in einer Eigentumswohnung wohnt, nicht die Erneuerung defekter Rollläden bezahlen. Zwar hatte dieser angeführt, dass vorhandene Gesundheitsbeschwerden, wie etwas Schlaflosigkeit, von den defekten Rollläden stammen, dies erschien dem Landessozialgericht Hessen aber "nicht plausibel" (Beschluss des Landesgerichts Hessen vom 5.11.2009 - L7AS 334/09 B ER)
Quelle: Neues Deutschland, Ratgeber 13.01.2010Artikelaktionen