Hartz IV - Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen?
Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäß
Entgegen der zahlreichen Falschmeldungen aus Medien ("Regelsätze für Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig" FAZ 11.02.2010), Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften ("Die Regelsätze ...entsprechend nicht der Verfassung", direkt 2/2009) hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht für verfassungswidrig erklärt.
Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt: "Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen". (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html).
Diese Feststellung bezieht sich auch auf die Kinderregelsätze.
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