Bei Jobverlust schnell zur Arbeitsagentur
Die genannten Fristen gelten laut Agentur auch für die, die gegen ihre Kündigung klagen. Selbst wenn eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt wird, bleibt die Meldung Pflicht. Sie muß auch von befristet Arbeitenden oder bei eigener Kündigung erfüllt werden. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag über zwei Monate führt das dazu, daß die Meldung bereits zu Beschäftigungsbeginn erfolgen muß. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muß bei Arbeitslosigkeit mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen, in der er keine Leistungen erhält.
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