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Information für geringfügig Beschäftigte
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Im Bereich geringfügig Beschäftigter, den sogenannten 400 Euro Jobs, gibt es oft Unsicherheit über die eigenen Rechte als ArbeitnehmerIn. Diese Info des Allgemeinen Syndikats (ASy) möchte über rechtlich verbindliche Regelungen aufklären. Die hier erwähnten Rechte sind unabhängig von einem vorhandenen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, sie sind vom Gesetzgeber vorgegeben und damit für alle verbindlich! In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen können allenfalls Regelungen getroffen werden, die eine Verbesserung von ArbeitnehmerInnenrechten bedeuten. Eins ist aber klar - nur Rechte, die eingefordert werden, werden einem auch zugestanden.
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Arbeitsrecht
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Abgrenzung von Praktikum zum Arbeitsverhältnis
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Bei der Beschäftigung von Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung, bei denen der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund steht und vielmehr der Einstieg in den Arbeitsmarkt über den Umweg eines Praktikums ermöglicht werden soll, liegt ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikumsverhältnis vor. LAG Köln (AZ: 11 Sa 20/08)
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Arbeitsrecht
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Keine Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs auf "Hartz IV"
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Der "Sozialtickert" teilt mit, dass das Einkommen von SchülerInnen laut Bundesregierung nicht zur Bemessung von "Hartz IV"-Leistungen als Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird.
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Arbeitsrecht
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Hartz IV
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Hartz IV: Kommunen müssen Klassenfahrten voll bezahlen
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Arbeitsrecht
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Hartz IV
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Streit um das Zeugnis
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Inhalt des Zwischenzeugnisses bindend für das Endzeugnis
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Arbeitsrecht
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Unerlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch
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Nicht alles, was im Vorstellungsgespräch gefragt wird, muss beantwortet werden.
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Arbeitsrecht
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Dokumentiert: Streikrecht gefährdet
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Den folgenden Artikel von Daniel Behruzi übernehmen wir von syndikalismus.tk, die ihn am 17.08.2010 der Jungen Welt entnommen hat. - Debatte über »Tarifeinheit«: Ver.di-Rechtsberater befürchten Restriktionen infolge von »permanent rollierenden Einzelstreikaktionen«. Argumentation läßt tief blicken.
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Nachrichten
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Aufhebungsvertrag: Nicht immer mit Sperrzeit verbunden
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Neue „Durchführungsanweisungen“ der Agentur für Arbeit
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Arbeitsrecht
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Aufweichung des Jugendarbeitsschutzes geplant
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Mit einer gemeinsamen Initiative im Bundesrat wollen die baden-württembergische und bayerische Landesregierung das Jugendarbeitsschutzgesetz aufweichen.
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Nachrichten
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§§§-Dschungel: Kündigung – leider immer aktuell. Teil I: Kündigungsformen und Abfindung
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Wer in einem Betrieb mit zehn oder weniger Beschäftigten arbeitet oder erst weniger als sechs Monate beschäftigt ist, kann getrost diesen Teil des Kündigungsthemas überspringen. Denn für ihn oder sie trifft das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht zu. Nachzulesen in § 1 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 KSchG.
Damit sind wir schon mittendrin im Thema. In § 1 Abs. 2 KSchG heißt es dann:
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Arbeitsrecht