Am 14. Februar sprach das Bundesarbeitsgericht der CGZP - der christlichen Tarifgemeinschaft für die Zeitarbeitsarbeitsbranche - die Tariffähigkeit ab. Die Begründung auf Massenmedienplatt: mangels Mitgliederbasis und Durchsetzungsfähigkeit. Die Urteilsbegründung ist in der Realität freilich komplexer (1) Das Urteil hat möglicherweise gravierende Folgen: Zehntausende LeiharbeiterInnen könnten Löhne nachfordern, JuristInnen räumen hierfür gute Erfolgschancen ein. Am 8. März berichtet die ZDF-Sendung Frontal 21, dass viele Mitglieder dieser Gewerkschaften von ihrem "Glück" gar nichts wussten, oder gar dazu gezwungen wurden. Dieses wenig überraschende Skandälchen wie auch die gängige Begründung der Nicht-Tariffähigkeit, dass eben die Gewerkschaft zu klein daher nicht durchsetzungsfähig sei, gehen am Kern der Sache vorbei. Ein Kommentar:
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