-
§§§-Dschungel: Kündigung – leider immer aktuell. Teil II: Kündigungsarten und Abmahnung
-
Von den Kündigungsformen, die wir im letzten Artikel behandelt haben (betriebs-, personen- und verhaltensbedingt), sind die Kündigungsarten zu unterscheiden. Dazu gehören die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung – auch „fristlose Kündigung“ genannt – und die Änderungskündigung.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Supermarktkette Netto: Sonderklausel im Arbeitsvertrag soll Lohnfortzahlung im Kranheitsfall aushebeln
-
Die Supermarktkette Netto Markendiscount - eine Tochter des EDEKA-Konzerns* - hat Tausende Aushilfen zu Löhnen weit unterhalb des Tarifs eingestellt. Laut eines Berichts der Sächsischen Zeitung vom Wochenende wird versucht, mit Sonderklauseln im Arbeitsvertrag die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung bei Krankheit zu umgehen. Ein Dresdner Mitarbeiter habe berichtet, dass er trotz Krankenscheins keine Lohnfortzahlung bekommen sollte und er sie erst nach einer Rechtsberatung habe durchsetzen können.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
BAG kippt die Tarifeinheit - Ein Stellungnahme der FAU-Frankfurt a.M.
-
Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.
Am 23. Juni stimmte der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dieser vom vierten Senat geänderten Rechtsauffassung zum Thema der Tarifeinheit zu und erlaubt ein bisschen mehr Gewerkschaftsfreiheit.
In einer Presseerklärung erklärte das BAG, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen können und damit der Grundsatz der Tarifeinheit ("ein Betrieb - ein Tarifvertrag") in Fällen einer Tarifpluralität (1) aufgehoben sei. Wenn in einem Betrieb Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen werden, haben diese für die jeweiligen Mitglieder auch Gültigkeit und müssen angewendet werden.
Existiert in
Nachrichten
-
Kein Zwangsurlaub bei leeren Arbeitsbüchern
-
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht dazu zwingen, Urlaub zu nehmen – schon gar nicht unbezahlten. Das gilt auch für Zeiten, in denen die Auftragslage besonders schlecht aussieht.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtswirksam
-
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtswirksam. Es stellt sich aber immer wieder das Problem, auch rechtssicher nachzuweisen, mit welchem Inhalt ein mündlicher Vertrag konkret vereinbart wurde. Wenn nichts vereinbart ist, gilt das, was in den Gesetzen steht.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Häufige Fehler sind nicht unbedingt ein Kündigungsgrund
-
Grobe Fehltritte eines Arbeitnehmers können eine Kündigung zur Folge haben. Die Häufigkeit von Fehlern allein ist dagegen nicht unbedingt ein Entlassungsgrund.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Sozialgericht Dortmund: Dumpinglöhne sind sittenwidrig
-
Lehnt ein Langzeiterwerbsloser oder eine Langzeitarbeitslose einen Job zu Dumpinglöhnen ab, darf ihm/ihr nicht das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: S 31 AS 317/07). Im konkreten Fall hatte eine Bochumerin es abgelehnt, für einen Brutto-Stundenlohn von 4,50 Euro bei dem Textildiscounter kik zu arbeiten. Daraufhin senkte die ARGE ihr für drei Monate die Leistungen um 30 Prozent. Das Arbeitsgericht hat diese Kürzung nun wieder aufgehoben.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Die Krise und das Insolvensrecht: ArbeiterInnen müssen Löhne zurückzahlen
-
In Zeiten der "Krise": Milliardenhilfen für Banken und Unternehmen. Rettungsschirme für ArbeiterInnen? Fehlanzeige! Hier wird zur Kasse gebeten. Möglich machts bspw. die Reform des deutschen Insolvenzrecht anno 1999. Im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers können ArbeiterInnen gezwungen werden, mehrere Monatslöhne komplett zurück zu zahlen- wovon jährlich Etliche betroffen sind. Von Lohnrückzahlungen durch Manager und andere leitende Angestellte in Millionenhöhe ist uns derzeit nichts bekannt.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Überstunden
-
Die Gewerkschaft Gesundheitsberufe (GGB) hatte 2007 in der gleichen Klinik, in der sie vertreten ist, Beschäftigte über ihre Rechte und die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Überstunden informiert. Die darin getroffenen Aussagen gelten ebenso für andere Branchen.
Existiert in
Arbeitsrecht
-
Betriebsübergang
-
Die Gewerkschaft Gesundheitsberufe (GGB) hatte 2007 in einer Klinik, in der sie vertreten ist, Beschäftigte über ihre Rechte bei Betriebsübergang informiert. Die darin getroffenen Aussagen gelten natürlich auch für andere Branchen.
Existiert in
Arbeitsrecht