Dokumentation: BRD - Generalstreik
Streik am 02.Mai 2012 ! Wir rufen alle Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und prekär Beschäftigte auf, am Mittwoch 02.Mai, nicht zu arbeiten. Die Gewerkschaften handeln den Tarifvertrag aus und schlagen den Streik immer nur vor, um zu Verträgen zu kommen und nachdem die Verhandlungen in die Wege geleitet worden sind. Die Gewerkschaft ist Teil der Logik des kapitalistischen Systems, weil sie dahin tendiert, die Kampfkraft der ArbeiterInnen zwischen Beginn und Abschluß der Verhandlungen zu erschöpfen. Jetzt ist es an der Zeit, daß wir uns unsere Rechte zurück erkämpfen. Die deutsche Wirtschaft profitiert von der Krise in den anderen Ländern, die Menschen, die hier den Wohlstand der Eliten produzieren gehen jedoch leer aus.
| What | Generalstreik |
|---|---|
| When |
2012-05-02 00:00
2012-05-02 23:55
2012-05-02 from 00:00 to 23:55 |
| Where | BRD |
| Add event to calendar |
|
Viele sind arbeitslos während andere wegen Überstunden oder langer Wege keine Freizeit mehr haben – deshalb 30 Stundenwoche!
Der Wert deiner Lebenszeit und deiner Arbeitsleistung ist höher als die
paar Euro, die für eine Stunde gezahlt werden – deshalb Mindestlohn 12
Euro !
Während die Bosse in jedem Fall abkassieren, belästigen spezielle
Fahndungsgruppen aus Zoll, Polizei und Arbeitsämtern unsere KollegInnen
auf Baustellen, beim Putzen oder in der Gastronomie. Das muß ein Ende
haben – wer arbeitet ist kein Verbrecher !
Leiharbeit ist Sklaverei – Weg damit !
Wer arbeiten will soll das auch dürfen, unabhängig von seiner Herkunft
– Wer nicht arbeiten will, darf durch Jobcenter nicht dazu gezwungen
werden !
Nur durch Unterbrechung der Produktion sind Arbeitgeber zu beeindrucken. Wo nichts produziert wird gibt es keine Gewinne.
Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als
arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die
Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu
eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer
auszugleichen.
Wenn auch nur an einem Tag die Produktion in Deutschland etwas zurück
geht, schmerzt das schon die Vorstandsetagen in den Konzernen. Deshalb
rufen wir Dich auf, am 02.Mai nicht zu arbeiten!
Unsere Forderungen sind:
- 30 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich
- Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde
- Entkriminalisierung von Schwarzarbeit
- Auflösung von Leiharbeitsfirmen
- Arbeitserlaubnisse für alle die arbeiten wollen
- Stop von Zwangsarbeit
Du kannst streiken oder dich krankschreiben lassen und Du kannst dir
einen Urlaubstag nehmen – egal wie, Hauptsache möglichst viele Menschen
gehen an diesem Tag nicht zur Arbeit.
In anderen Ländern kämpfen die Leute mit Generalstreiks für ihre
Rechte. Obwohl das in Deutschland undenkbar erscheint, kann der 02.Mai
2012 ein Schritt in diese Richtung sein.
Autonome ArbeiterInnen
Allgemeines zum Generalstreik
Ein Generalstreik ist eine Streikaktion der gesamten Arbeiterschaft
eines Landes oder einer Region. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts
favorisierte die anwachsende internationale Arbeiterbewegung den
Generalstreik für die Durchsetzung ökonomischer oder politischer Ziele.
Generalstreiks sind wegen ihrer umfassenden Unterbrechung des Alltags
überaus wirksam. Unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens
(Verkehr, Post, Ver- und Entsorgung) kommen zum Erliegen. Meist können
Arbeitswillige aufgrund einer gewerkschaftlichen Organisation am
Streikbruch gehindert werden. Wenn der Generalstreik von den
Gewerkschaften organisiert wird, setzt er ein hohes organisatorisches
Niveau der Gewerkschaften voraus.
Häufig bilden schwerwiegende ökonomische Ungerechtigkeiten oder soziale Unruhen die auslösenden Motive für einen Generalstreik.
Neben ökonomischen Ursachen kann ein Generalstreik auch politische
Ursachen haben, wie zum Beispiel beim Kapp-Putsch in der Weimarer
Republik, wo der Generalstreik schließlich mit zur Niederschlagung des
Putsches führte.
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen
Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht
gedeckt und somit verboten.
Der Politische Generalstreik ist allerdings nicht ausdrücklich im
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verboten, sondern wurde
durch Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen. Diese Entscheidungen
basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl
Nipperdey zentral beteiligt war. Die einzige Ausnahme folgt aus Artikel
20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Gegen jeden,
der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Dieser Passus, der einen Generalstreik zur Verteidigung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung zulässt, wurde auch in
Erinnerung an die erfolgreiche Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920
durch eine solche Maßnahme in das Grundgesetz eingefügt.
Der Generalstreik gegen den von nationalistischen und faschistischen
Gruppen organisierten Kapp-Putsch im März 1920, war der letzte echte
Generalstreik in Deutschland.
Danach wurde nur noch im Herbst 1948 in der sogenannten “Bizone” zu
einem Generalstreik aufgerufen, der von den US Militärbehörden
niedergeschlagen wurde. Diese Ereignisse gingen als die sogenannten
„Stuttgarter Vorfälle“ in die Geschichte ein.
Seitdem haben die Gewerkschaften, als Interessenvertreter der
Arbeitgeber, dafür gesorgt, dass in Deutschland der Streik als
Kampfmittel der ArbeiterInnen nicht mehr angewendet wird.
Vereinzelt gab es noch wilde Streiks in den 60er und 70er Jahren.
Als wilder Streik wird eine kollektive Arbeitsniederlegung einer
Belegschaft bezeichnet, die unabhängig von Gewerkschaften einen
Arbeitskampf führt. Als Mittel im Arbeitskampf sind Wilde Streiks
fester Bestandteil vieler sozialrevolutionärer Bewegungen.
Der größte wilde Streik in der neueren europäischen Geschichte war der
Mai 1968 in Frankreich. Besonders viele wilde Streiks gab es auch in
Italien am Ende der 1960er und in den 1970ern. In Italien entstand
damals die Theorie des Operaismus und es wurde der Begriff der
Arbeiterautonomie geprägt. Von den Anhängern dieser Kampfform werden
wilde Streiks als Mittel und Ausdruck der Selbstorganisierung der
Streikenden gesehen. Auch in der BRD gab es eine Welle wilder Streiks
im September 1969. Am 2. September 1969, ursprünglich als betrieblicher
Konflikt in der Dortmunder Westfalenhütte mit 5.000 Werktätigen
begonnen, stieg die Anzahl der beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter
bis zum 9. September 1969 auf 140.000 Streikende in 69 Betrieben an.
Ein Streik, der ohne vorherigen Aufruf durch die Gewerkschaft erfolgt,
ist nach geltender deutscher Rechtsauffassung rechtswidrig, da er von
keiner tariffähigen Partei geführt wird. Es handelt sich in solch einem
Fall um eine bloße Arbeitsverweigerung, gegen die der Arbeitgeber
individualrechtlich vorgehen kann (Abmahnung, Kündigung). Allerdings
kann die Gewerkschaft einen solchen Streik nachträglich übernehmen und
somit rechtfertigen.
„Wilder Streik“ bei Ford bezeichnet die Arbeitsniederlegung überwiegend
türkischer Arbeitnehmer im Kölner Werk des Automobilherstellers Ford im
August 1973. Es handelte sich um einen wilden Streik, der mit einer
Betriebsbesetzung verbunden war. Zugleich war es der erste größere
Arbeitskampf in der Bundesrepublik Deutschland, der vor allem von
Arbeitsmigranten getragen wurde. Er endete mit einer Niederlage der
Streikenden. Dabei spielte eine erhebliche Rolle, dass Betriebsrat und
IG Metall den Streik ablehnten und es den Streikenden auch nicht
gelang, größere Teile der deutschen Belegschaft dauerhaft auf ihre
Seite zu bringen.
Der Generalstreik wird in vielen europäischen Ländern regelmäßig durchgeführt um Verbesserungen für die arbeitende Bevölkerung aber auch für Studierende und Arbeitslose zu erkämpfen, u.a. in Spanien, Belgien, Frankreich, Italien und besonders häufig in Griechenland.