Sanitäter für Bundeswehr-Auslandseinsatz
Ende Oktober trat mit sofortiger Wirkung ein Gesetz in Kraft, das der Bundeswehr die Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan erlaubt.
Das Gesetz regelt die “Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr”. Die Bundeswehr beklagte bisher über personelle Engpässe im Sanitätswesen.
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