Muslimische Studierende in NRW unter Generalverdacht
Laut einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom 24.05.2008 werden in NRW aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums vom 11.07.2007 muslimische Studierende und Wissenschaftler einem "sicherheitsrelevanten" Gesinnungstest unterzogen. Nach Informationen des "freien zusammenschlusses von studentInnenschaften" (fzs) werden allen AusländerInnen aus Staaten wie Irak, Iran, Afghanistan oder Pakistan Fragen zu Kenntnissen über bestimmte Organisationen oder auch Kontakt zu ihnen gestellt. Die Vergabe des Aufenthaltsrechts werde an die Antworten geknüpft, könne sogar unter dem Vorwand der falschen Beantwortung nachträglich entzogen werden. Nach Meinung des fzs ist der Test auch hinsichtlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung problematisch: Einerseits werde mittelbar Druck ausgeübt, den Test zu absolvieren, andererseits dürften die Ergebnisse dieser Befragungen auch von anderen Behörden wie dem Verfassungsschutz unkontrolliert verwendet werden. Auch wird der riesige Berg von Daten, welchen die Ausländerbehörden erheben, kritisiert. Dieser übersteige die Menge an Informationen, die die durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestufte Rasterfahndung hergab.
Wie aus einer Kleinen Anfrage der Grünen Abgeordneten Monika Düker
an den Landtag NRW hervorgeht, werden mit diesem Erlass des
Innenministeriums alle Menschen, die aus "Gefährderstaaten" kommen bzw.
hinsichtlich ihrer Herkunft einem bestimmten Profil entsprechen,
erfasst. Der Terrorismusverdacht wird in einer Art "Gesinnungstest"
überprüft, und wer da durchfällt, bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung.
Der Erlass ist geheime Verschlusssache, und die Befragung findet unter
Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Ergebnisse sind nur für den
Dienstgebrauch bestimmt und unterliegen strengster Geheimhaltung.
Selbst den Betroffenen ist der "Gesinnungstest" nicht zugänglich.
Dadurch wird den Betroffenen die Rechtsschutzmöglichkeit gegen den Test
- und damit gegen die mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung - genommen,
kritisiert Monika Düker. Eine angemessene anwaltliche Vertretung werde
durch die Geheimhaltung unmöglich gemacht, so die Abgeordnete weiter.
Quelle: www.terz.org - 05.07.2008
Artikelaktionen