Dokumentation: China auf dem Weg zu Streikrecht und Tarifverträgen?
Nach Ansicht des unabhängigen chinesischen Gewerkschafters und Herausgebers des China Labour Bulletin,
Han Dongfang, zeigt die Verkündung von drei wichtigen Arbeitsgesetzen
in weniger als einem halben Jahr, wie effektiv die Aktionen der
Arbeiterinnen und Arbeiter die Regierung zum Handeln gezwungen haben.
"Diese Gesetze wurden nicht eingeführt, weil die Regierung besonders
erleuchtet ist, sondern weil Arbeiterstreiks und -proteste gegen die
ständigen und weit verbreiteten Rechtsverletzungen der Regierung keine
andere Wahl ließen als das Gesetz zu ändern, um so eine weitere Zunahme
von Arbeitskämpfen zu verhindern."
Das Streikrecht war 1982 im Zuge des von Deng
Xiaoping eingeleiteten Schwenks hin zu einer kapitalistischen
Marktwirtschaft als angeblich notwendiger Etappe auf dem Weg zu einem
höher entwickelten Sozialismus aus der chinesischen Verfassung
gestrichen worden, verbunden mit der Behauptung, dass "die Probleme
zwischen Unternehmensbesitzern und Proletariat beseitigt" seien. Seit
diesem Zeitpunkt war das Wort "bagong" (Streik) in der Gesetzgebung
tabu und wurde, sofern unumgänglich, durch die Begriffe "tingdong"
(Arbeitsniederlegung) oder "daigong" (Arbeitsverlangsamung; im
Gewerkschaftsjargon auch: Bummelstreik) ersetzt. Was die von
Betriebsschließungen und Massenentlassungen betroffenen Arbeiter im so
genannten "Rostgürtel" im Nordosten Chinas und das neue Proletariat in
den Boomtowns im Perlenflussdelta freilich nicht davon abhielt, de
facto immer häufiger das Unaussprechliche zu praktizieren, um ihre
Interessen zu verteidigen.
Offiziellen Zahlen zufolge, die die vom Zentralkomitee der Chinesischen Kommunistischen Partei herausgegebene "Volkszeitung" am 27.8.2007 erstmalig veröffentlichte, stieg die Zahl der "Arbeitskonflikte" von 19.098 Fällen im Jahr 1994 auf 314.000 in 2005. Waren 1994 erst 77.794 Arbeiter daran beteiligt, so erhöhte sich ihre Zahl 1998 auf 359.000 und erreichte 2005 einen Umfang von 740.000. Auch wenn aktuellere Zahlen bislang nicht bekannt gegeben wurden, lässt sich angesichts einer jährlichen Steigerungsrate von 27,3% die weitere Entwicklung leicht abschätzen. Die inzwischen zweistellige Inflationsrate und das trotz eines langjährigen Wirtschaftsbooms nach wie vor karge Lohnniveau werden das Ihre dazu beitragen. In Shenzhen selbst beträgt der monatliche Mindestlohn aktuell 1.000 Yuan (145 Dollar bzw. 92,37 Euro). In den Stadtrandgebieten sind es 900 Yuan und in der Provinz Guangdong insgesamt schwankt der Mindestlohn, je nach Höhe der offiziellen Verbraucherpreisindices, zwischen 450 und 780 Yuan. Für Shenzen und seine Peripherie bedeutet das bereits eine Steigerung um 17,6% bzw. 20% im Vergleich zum Vorjahr ("China Daily" 21.6.2008).
Fast alle Arbeitskämpfe fanden bislang ohne die Unterstützung des einzigen zugelassenen Gewerkschaftsbundes ACFTU (All China Federation of Trade Unions) statt und oftmals auch gegen dessen Widerstand. Das liegt einerseits an der Unwilligkeit und Unfähigkeit der meisten offiziellen Gewerkschaften und ihrer Funktionäre, andererseits aber auch an dem 2001 erlassenen Trade Union Law. Dieses sieht ausdrücklich vor, dass die Gewerkschaft im Falle einer "Arbeitsniederlegung oder Arbeitsverlangsamung dem Unternehmen bei seinen Anstrengungen helfen soll, den normalen Produktionsprozess so schnell wie möglich wieder aufzunehmen".
Zwar wird auch im jetzt zur Diskussion gestellten "Regulierungsentwurf" des Stadtrats von Shenzhen das Unwort "bagong" (Streik) nicht erwähnt. Effektiv werde das Tabu allerdings mit dem Ziel gebrochen, Arbeitskonflikte und Streiks zukünftig "rechtlich zu regulieren", so Chen Yu von der Shantou Federation of Trade Unions. In einem Aufsehen erregenden Meinungsartikel in der Zeitung "Xinkuaibao" (Neuer Express) vom 5.6.2008 schrieb Chen Yu, der als einer der wenigen kämpferischen offiziellen Gewerkschaftsführer betrachtet wird: "Wir sind nur einen Schritt vom Streikrecht entfernt. Die papierdünne Barriere, die jetzt noch besteht, kann durchbrochen werden."
Der oppositionelle Gewerkschaftsaktivist Han Dongfang stimmt dem zu, weist aber darauf hin, dass noch viele Fragen offen bleiben: "Wie wird China ein wirklich kollektives Tarifsystem praktisch ausgestalten? Wird ein solches System den Arbeitern erlauben, Lohntarifverträge auszuhandeln, die den wahren Wert ihrer Arbeit widerspiegeln und nicht bloß den rechtlich festgesetzten Mindestlohn? Wird die ACFTU das System annehmen oder ein Zaungast bleiben?"
Ohne weitere Kämpfe mit zunehmend politischer und gesellschaftlicher Dimension wird die Gewährung von Streikrecht, Tarifverträgen und gewerkschaftlicher Koalitionsfreiheit wohl nicht zu erreichen sein, denn längst regt sich gegen eine solche Form der "Liberalisierung" Widerstand in Partei- und Unternehmerkreisen, die Chinas billiglohnbedingten "Standortvorteil" gefährdet sehen - und selbstverständlich auch die eigenen Profite und Privilegien.
Artikelaktionen