Direkte Aktion: Finger weg vom Streikrecht!
Das vorläufige Scheitern der Initiative wurde von der FAU als betroffener Gewerkschaft ausdrücklich begrüßt. In einem weiteren Positionspapier erklärte sie Mitte Juli, dass es sich dabei nur um einen „Etappensieg“ handele; es seien weitere Angriffe auf das Streikrecht zu erwarten, wie auch die Haltung mancher DGB-Chefs zeige. Sie kündigte zudem an, sich für eine umfassende Ausweitung des Streikrechts in Deutschland einzusetzen, das „in Bezug auf Gewerkschaftsfreiheit schon jetzt ein Entwicklungsland ist“. Dabei wird sie auch das Gespräch mit anderen Gewerkschaften suchen. Bereits am 10. September findet in Kassel eine gewerkschaftsübergreifende Tagung statt, um die Handlungsoptionen für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit zu erörtern. (siehe S. 3: Termine) Die DA wird berichten.
Fluglotsen mit wackligem Streikrecht
Die
bananenrepublikanischen Zustände in Sachen Streikrecht bekam jüngst
die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zu spüren. Die Fluglotsen,
die nicht nur für eine Lohnerhöhung kämpfen, sondern auch für
Bestimmungen, die den Rückgriff auf Lohndumping-Arbeitskräfte
erschweren sollen, kassierten Anfang Aug. per einstweiliger Verfügung
ein Streikverbot. Das Arbeitsgericht Frankfurt wertete das Ansinnen
der GdF als einen „Eingriff in die unternehmerische Freiheit“. In
zweiter Instanz, nach Rücknahme strittiger Forderungen, wurde der
Streik genehmigt. Jedoch rief der „Arbeitgeber“ prompt die
Schlichtung an, so dass die Fluglotsen bis Mitte Sept. an die
„Friedenspflicht“ gebunden sind. Wie schon in Fällen bei der
GDL, Cockpit, aber auch der FAU, werden damit Lohnabhängige zum
untertänigen Arbeitsdienst regelrecht gezwungen.
Quelle: Direkte Aktion
Artikelaktionen