14.02.2007 - FAUD-Treffen im Kulturcafé Solaris
Top 0: Regularia (u.a. Genehmigung des letzten Protokolls, Bestimmung: Protokollant(in),...) Top 1: Satzung der Lokalföderation (siehe Ordner) Top 2: Button-Werkzeug (ca: 170 € =Werkzeuge & Material) Top 3: Demo gegen SW-Patente Top 4: Bundeswehr wirbt vor Schulen & in Arbeitsämtern (siehe Mail vom 30.01.2007) Top 5: Festlegung nächstes Treffen (Ort, Zeit & ggf Themen) Top 6: sonstiges (u.a. Terminankündigungen)
14.02.2007 - FAUD-Treffen im Kulturcafé Solaris
Top 0: Regularia (u.a. Genehmigung des letzten Protokolls, Bestimmung: Protokollant(in),...)
Top 1: Satzung der Lokalföderation (siehe Ordner)
Top 2: Button-Werkzeug (ca: 170 € =Werkzeuge & Material)
Top 3: Demo gegen SW-Patente
Top 4: Bundeswehr wirbt vor Schulen & in Arbeitsämtern (siehe Mail vom 30.01.2007)
Top 5: Festlegung nächstes Treffen (Ort, Zeit & ggf Themen)
Top 6: sonstiges (u.a. Terminankündigungen)
Top 0:
Anwesend: FAUD1, FAUD2, FAUD4, FAUD5, FAUD6
Entschuldigt: FAUD3, FAUD7
Unentschuldigt: FAUD8
Das Protokoll der Sitzung vom 11.01.2007 konnte nicht genhemigt werden da es nicht vorlag.
Als Protokollant wurde FAUD1 bestimmt
Top1:
Bitte
schaut euch die aktualisierte Fassung der Diskussionsgrundlage für die
Satzung der Lokalföderation genau an und diskutiert sie schon via Mail
& Extranet vor der nächsten Sitzung! Ich wurde gebeten an einigen
Stellen die konkrete Formulierung zu Hause zu entwickeln. Dies habe ich
versucht. Bitte achtet darauf ob sie im "Geiste" unserer Diskussion
sind.
Satzung der Lokalföderation Düsseldorf der FAU-IAA
I. Bestimmung und Sitz
1. Die Lokalföderation der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU-IAA) im Wirtschaftsraum Düsseldorf - im folgenden Lokalföderation Düsseldorf genannt - ist eine klassenkämpferische Gewerkschaft im Sinne der Prinzipienerklärung und des Organisationsstatuts der FAU-IAA in der jeweils gültigen Fassung.
2. Sie wahrt und fördert die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder.
3. Die Lokalföderation Düsseldorf hat ihren Sitz:
FAUD,
Postfach 10 24 04,
40015 Düsseldorf
II. Gliederung & Beschlussfassung
1a Die Syndikate regeln alle ihre Angelegenheiten im Rahmen und auf Grundlage der Prinzipien und Statuten der FAU-IAA, der Branchenföderationen sowie der Prinzipien und Statuten der Lokalföderation Düsseldorf selbst.
1b. Vor Regionaltreffen mit Beschlussfähigen Anträgen oder zur Erstellung von Beschlussfähigen Anträgen zu Regionaltreffen findet mindestens eine Vollversammlung statt. Diese Beschließt über die Anträge. Die erste Vollversammlung muss rechzeitig vorher, d.h. mindestens drei Wochen vor dem Regionaltreffen stattfinden.
1c. Vor Kongressen und Delegiertentreffen der FAU findet mindestens eine Vollversammlung statt. Diese Beschließt über die Anträge. Die Vollversammlung muss rechtzeitig vorher, d.h. innerhalb von vier Wochen vor dem Kongress / dem Delegiertentreffen stattfinden.
1d. Einziges Beschlussfassendes Organ der Lokalföderation Düsseldorf ist die Vollversammlung aller Mitglieder. Jedes Syndikat kann eine Vollversammlung binnen 14 Tagen einberufen.
1e. Die Lokalföderation richtet auf verlangen eines Syndikates einen Koordinationsausschuss ein. Der Koordinationsausschuss der Lokalföderation Düsseldorf hat ausschließlich informierende und beratende Funktion. Die Sitzungen des Koordinationsausschusses sind grundsätzlich mitgliederöffentlich abzuhalten. Delegierte innerhalb der Lokalföderation sowie Delegierte zu Regionaltreffen, Delegiertentreffen der FAU-IAA sowie zu Kongressen der FAU-IAA Düsseldorf sind grundsätzlich mit einem imperativen - rotierenden - Mandat ausgestattet
2a. Die Lokalföderation ist Beschlussfähig wenn Satzungsgemäß eingeladen wurde. Satzungsgemäß heißt fristgerecht, via E-Mail und per Dokumentation dieser E-Mail im Extranet. Diese Mail muss eine Tagesordnung enthalten und erläuternde Texte zu den einzelnen Top’s. Zu Beginn der Vollversammlung muss die Beschlussfähigkeit festgestellt werden.
2b. Es gilt das Prinzip ein Mensch eine Stimme. Ein Antrag ist angenommen wenn ein Konsens hergestellt wurde oder nicht mehr als 10% der Mitglieder gegen(!) den Antrag waren. Mitglieder die nicht zur Vollversammlung erscheinen können, sollen ihr Mandat schriftlich miteilen.
2c. Die Ergebnisse werden via E-Mail und Dokumentation im Extranet binnen 3 Tagen allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben.
HINTERTÜR: sollen wir
uns diese offenen halten??
2d. Sollte nicht
innerhalb von 10 Tagen ab des Datums der VV durch kein Syndikat ein Veto gegen
einen Beschluss eingelegt werden so gilt dieser als gefasst.
3. Jedes Syndikat kann sich eine eigene Satzung geben, die weder dieser Satzung noch der Satzung oder den Prinzipien der FAU-IAA widersprechen darf .
III. Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme von Mitgliedern liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Syndikats. Die Mitgliedschaft in einem Syndikat bedeutet die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Lokalföderation Düsseldorf.
2. Die Einzelmitgliedschaft von Personen in der Lokalföderation Düsseldorf ist grundsätzlich nicht möglich.
3. Der Austritt von Mitgliedern aus einem Syndikat, sowie der Austritt von Syndikaten aus der Lokalföderation Düsseldorf ist jederzeit möglich.
4. Die Mitgliedschaft in der Lokalföderation Düsseldorf ist bei einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder einer Funktionsausübung in einer sozialpartnerschaftlichen Gewerkschaft oder einer Zugehörigkeit zu einem Betriebsrat (?) oder aufgrund Ausübung eines Berufes des staatlichen Gewaltmonopols (z.B.: Polizei, Militär, Staatsanwaltschaft) oder seiner privatwirtschaftlichen Entsprechung (z.B. Sicherheits-, Ordnungsdienst, Söldner) ausgeschlossen.
5. Die Mitgliedschaft in der Lokalföderation Düsseldorf ist an die Anerkennung der Prinzipienerklärung der FAU-IAA gebunden.
6. Der Ausschluß von Mitgliedern liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Syndikats. Der Ausschluß aus einem Syndikat bedeutet den gleichzeitigen Ausschluß aus der Lokalföderation Düsseldorf. Das Ausschliessende Syndikat informiert die Lokalföderation über den Ausschluß.
7. Der Ausschluß von Syndikaten erfolgt nur durch die Lokalföderation. Es muss vorher mindestens eine Vollversammlung zur Problemfeststellung / Problemlösung stattgefunden haben. Die Mitglieder des auszuschliessenden Syndikats sind nicht stimmberechtigt.
8. Die Beendigung der
Mitgliedschaft in der Lokalföderation Düsseldorf durch Austritt oder Ausschluß
bedeutet den Verlust
sämtlicher Ansprüche
(Geld- und Sachwerte) an die Lokalföderation Düsseldorf.
9. Die Syndikate schließen sich Regional und Bundesweit zu Branchenföderationen zusammen.
IV. Beiträge
1. Mitglieder der Lokalföderation Düsseldorf sind beitragspflichtig. Ausgenommen von jeder Beitragspflicht sind grundsätzlich Mitglieder, die sich in Gefangenschaft befinden, sowie Mitglieder, die sich im Arbeitskampf (Streik und Aussperrung) befinden. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von den beschlußfassenden Organen der Lokalföderation Düsseldorf (Artikel II, Abs. 1d) festgelegt.
1a Der Mitgliedbeitrag beträgt mindestens 10€ im Monat.
1b. Mitglieder die nicht in der Lage sind den gesamten Mitgliedsbeitrag zu zahlen wenden sich zuerst an ihr Syndikat zur Deckung der Beiträge. Das Syndikat kann sich ggf. an die Lokalföderation zwecks (teilweiser und zeitlich begrenzter) Übernahme wenden.
2. Die Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich an die Lokalföderation Düsseldorf zu entrichten. Diese führt für jedes Mitglied den FAU-Beitrag an die Geschäftskommission der FAU-IAA ab. Aus den Beiträgen werden die laufenden Kosten der Lokalföderation bestritten.
3. Die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte ist an die regelmäßige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge gebunden. Mitglieder, die drei Monate mit ihren Beiträgen in Verzug sind, gelten als ruhende Mitglieder und verlieren somit ihre satzungsgemäßen Rechte, bis sie ihre ausstehenden Beiträge beglichen haben. Mitglieder die mehr als zwölf Monate mit ihren Beiträgen in Verzug sind, gelten als ausgetreten.
4. Die Mitgliedsbeiträge sollen monatlich Überwiesen werden.5. Die Syndikate können darüber hinaus gesonderte Kassen/Beiträge führen/erheben.
V. Organ und Vermögen
1. Das Organ der Lokalföderation Düsseldorf ist www.fau-duesseldorf.org2. Die Lokalföderation Düsseldorf ist Eigentümerin des Vermögens. Dieses umfasst: sämtliche Geld- und Sachwerte wie die Kasse der Lokalföderation (Konto & Barkasse), die Kasse(n) der Syndikate (Konten & Barkassen), den Büchertisch (Ware, Konto & Barkasse), die Streikkasse (Konto & Barkasse) sowie das Archiv und alle Produktionsmittel.
3. Die Auflösung der Lokalföderation Düsseldorf bedeutet die Übertragung ihres Vermögens an das vor Ort bestehende Syndikat als Nachfolgeorganisation der Lokalföderation Düsseldorf. Im Falle eines Nichtbestehens eines FAU-Syndikates in Düsseldorf oder dessen Auflösung ist das Vermögen der Geschäftskommission der FAU-IAA zu übertragen.
VI. Satzungsänderung1. Zur Änderung dieser Satzung ist eine Vollversammlung der Lokalföderation notwendig. Eine Änderung ist angenommen wenn ein Konsens hergestellt wurde oder nicht mehr als 10% der Mitglieder gegen(!) die Änderung waren.
2. Die Vorschläge zur Änderung dieser Satzung sind rechtzeitig, d.h. mindestens sechs Wochen vor der Vollversammlung, jedem Syndikat schriftlich vorzustellen.
VII. Gültigkeit
1. Diese Satzung sowie
jede Änderung dieser Satzung tritt mit dem Tage ihrer Beschlußfassung in Kraft.
2. Diese Satzung wurde am 00.00.20__ beschlossen und am 00.00.20__ geändert.
Top 2:
Es wurde einstimmig beschlossen das Buttonwerkzeug, eine Schneidemaschine und Matreial für 1.ooo Buttons für die LF-Düsseldorf ein zu kaufen. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt das wir erheblich weniger Geld in der Kasse haben als beim letzten Treffen berichtet. Es ist deshalb notwendig das alle Mitglieder im Rahmen ihrer Möglichkeiten Geld zur Anschaffung beisteuern. FAUD3 hatte dahingehnd schon ein undifferenziertes Angebot gemacht.
Die Materialien werden sich zuerst bei FAUD1 befinden. Beim nächsten internen Treffen werden (sofern bis dahin alles geliefert wurde), die Materialien anwesend sein, so das über den Konkreten verbleib dort entschieden werden kann.
Top3:
Wir stehen der Idee einer Demo gegen SWP (Soft-Ware-Patente) positiv gegenüber. In Bezug auf die Frage ob wir als Mitaufruferin oder Unterstützerin der Demo auf/in Medien auftauchen wollen, möchten wir von den Konkreten Texten der Vorbereitungsgruppe abhängig machen. Ggf werden wir einen eigenen Fleyer und einen eigenen Aufruf verfassen.
Top5:
Unser nächstes Treffen:
14.03.2007
19.oo Uhr
Kulturcafé Solaris, Kopernikusstr. 53
Tops:
# Regularia (u.a. Genehmigung des letzten Protokolls, Bestimmung: Protokollant(in),...)
# Satzung der Lokalföderation
# Buttonwerkzeug
# Sonstiges
Übertrag:
# Bundeswehr wirbt vor Schulen & in Arbeitsämtern (siehe Mail vom 30.01.2007)
alle anderen Top's wurden aufgrund der vortgeschrittenen Stunde vertagt
unter Top 6 (sonstiges) gab es folgende Punkte:
# 1.Mai
# Regionaltreffen
# Regionalkoordination
# FAU-Kongress
# Starbucks
# Veranstaltungen: Vorträge, Arbeitsrechtsseminare
# Perspektiven der Mitgliedschaft von FAUD5
# FAU-Party in AZ-Mühlheim am 10.03.2007
TOP's für das Treffen am 14.03.2007
# Regularia (u.a. Genehmigung des letzten Protokolls, Bestimmung: Protokollant(in),...) # Satzung der Lokalföderation # Buttonwerkzeug # Bundeswehr wirbt vor Schulen & in Arbeitsämtern (siehe Mail vom 30.01.2007) # 1.Mai # Regionaltreffen # Regionalkoordination # FAU-Kongress # Starbucks # Veranstaltungen: Vorträge, Arbeitsrechtsseminare # Perspektiven der Mitgliedschaft von FAUD5/FAUD8 # Sonstiges
Ihr seht, es steht wieder ne menge an .-)
zur satzung
Ich bin dafür das wir den Zeitraum, nachdem ein Mitglied als ausgetreten gilt auf 6 MOnate zu verkürzen. Tatsache ist das wir durch Mitglieder die ihre Beiträge nicht zahlen einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden haben, da wir für diese ja trotzdem 7€ im Monat an die GeKo überweisen müssen. Das sind nach 6 Monaten immerhin schon 35€ die durch alle anderen (zahlenden Mitglieder) aufgebracht werden müssen. Bleibt es bei der Formulierung mehr (!) als 12 Monate, dann beträgt der Schaden schon 84€ - 91€, je nach Auslegung. Davon unberürt ist natürlich die Tatsache das jedes Mitglied jederzeit via Syndikat und Lokalföderation die (teilweise?) Übernahme (als "Kredit"?) seines/ihres Mitglidsbeitrages beantragen kann.
ZITAT ANFANG:
IV. Beiträge
- Die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte ist an die regelmäßige Entrichtung der Mitgliedsbeiträge gebunden. Mitglieder, die drei Monate mit ihren Beiträgen in Verzug sind, gelten als ruhende Mitglieder und verlieren somit ihre satzungsgemäßen Rechte, bis sie ihre ausstehenden Beiträge beglichen haben. Mitglieder die mehr als zwölf Monate mit ihren Beiträgen in Verzug sind, gelten als ausgetreten.
ZITAT ENDE
(von FAUD7): High GenossInnen, ich komme am 14.03. nicht zum Treffen,
da ich Mittwochs immer einen Termin mit Krefelder GenossInnen habe. Da ich von der fast nicht vorhandenen Unterstützung am 13.02. seitens "meiner" Lokalföderation gegen den Naziaufmarsch in Krefeld enttäuscht bin, werde ich zukünftig bei Terminkollisonen den Terminen in KR den Vorzug geben. Nur faud8 war da. Wenigstens eine Antwort auf meine wiederholte Anfrage vor dem 13.02. von zwei bis drei FAUDlerInnen hatte ich erwartet.
Nun zu den tops:
- Satzung
Abgesehen von den Rechtschreibfehlern - meist Groß-/Kleinschreibung - bin ich immer noch dagegen, Menschen die Mitgliedschaft in der FAUD zu verweigern, weil sie Mitglied in einer Partei sind. Genauso lehne ich die Verweigerung wegen der Zugehörigkeit zu einem Betriebsrat ab. Begründung (in Kürze, weil beim vorletzten Treffen schon geäußert): Wir sollten offener sein für neue Mitglieder und uns ein wenig mehr Prakmatismus leisten. Gewerkschaften sind in erster Linie Interessenorganisationen und erst danach Ideenorganisationen. Das Argument mit der Unterwanderungsgefahr kontere ich immer noch damit, dass ein Parteimitglied dies nicht so unbemerkt tun kann, wenn uns die Mitgliedschaft bekannt ist. Falls die Person diese vor uns geheimhalten kann, nutzt auch die Unvereinbarkeit nichts.
- Buttonmaschine
Bin immer noch für die Anschaffung. Dazu eine Frage (hoffentlich nicht schon beantwortet und von mit vergessen). In welcher Größe können wir damit Buttons machen? Anscheinend sind kleine Buttons beliebter als große.
Zu den anderen Tops kann ich nichts mailen, nur dass ich am 01.05. in Krefeld bin.
Für den nächsten Termin wäre der zweite Donnerstag im April mir lieb.
Alles Schöne, FAUD7
Da wollte ich nur mitteilen das ich zusammen mit anderen im märz & april vorträge zur "vergessene(n) revolution 1920" und "europas neue kriege" halte. Die vortrage finden statt in düsseldorf, duisburg, moers und mühlheim. evtl kommen noch bochum und dortmund nach. auf allen veranstaltungen werden wir eine spendendose rumgehen lassen, mein anteil wird dann der kasse zu gute kommen.
nach dem arbeitsrechtsseminar in bonn, werde ich die materialien von thersites (optimiert für ein zweitagesseminar) in module (optimiert für ein tagesseminare) umwandeln. sobald das erledigt ist kann ich diese in der region west anbieten.
hinzu kommt die idee workshops zu themen wie "wie schrheibe ich für die da", "wie schreibe ich einen fleyer", "wie organisere ich eine demo" usw usf an zu bieten.