faudiaa
In Düsseldorf gibt es bißher zwei Syndikate: das Bildungssyndikat und das Allgemeine Syndikat
EINGANG
Italien: eine Koalition aus Basisgewerkschaften (USI-IAA, COBAS, SLAICOBAS, CUB, UNICOBAS, ...) hat gestern (20.03.2003) den Streik gegen den Krieg ausgerufen hat. Vorherigen Meldungen war zu entnehmen, das gestern die Arbeit für acht Stunden niedergelegt werden sollte - es aber noch einen weiteren Termin (26.03.) geben soll, an dem die arbeit für 24 Std. niedergelegt werden soll! Aus Spanien gibt es einen Aufruf der CNT zum Generalstreik gegen den Krieg und das IAA-Sekretariat ruft zu IAA weiten Aktionen in den Tagen, die direkt
auf den Angriff folgen auf!

EINGANG
zur FAU-D/IAA
| Sto zeli FAU? | The Free Workers' Union (Freie ArbeiterInnen- Union, FAU) |
Kion volas FAU? |
| serbokroatisch | englisch | esperanto |
FAU Ortsgruppe; Postfach 102404; 40015 Düsseldorf,
Öffentliches Treffen: Jeden 1. Donnerstag im Monat 19:30,
im SOLARIS 53, Kopernikusstr. 53; 40225 Düsseldorf - Bilk
E-Mail: faud(a)fau.org
SmS/Tel: 0179 - 325 86 48
FAX: 01212-5-110-29-174
Du willst auf dem laufenden gehalten werden? Dann aboniere einfach unseren Newsletter
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Wir Anarcho-SyndikalistInnen
haben die herrschaftsfreie, auf Selbstverwaltung begründete
Gesellschaft als Ziel. Deshalb richtet sich unser Widerstand gegen die verschiedenen, ineinander verflochtenen Herrschaftsformen. Die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ist die grundlegende Idee des Anarcho-Syndikalismus. Daher lehnen wir die Organisierung unserer Interessen in zentralistisch aufgebauten Organisationen ab, da diese stets Machtkonzentration und Hierarchie bedeuten. Weder soll, noch kann mensch mit StelvertreterInnenpolitik, wie sie zum Beispiel von reformistischen Gewerkschaften, Parteien und Kirchen betrieben wird, unsere Interessen durchsetzen. Dagegen sind wir direkt und indirekt lohnabhängigen Menschen für die Selbstorganisation in unabhängigen Gruppen. Diese sind bundesweit in derFAUund transnational in der IAA(Internationale ArbeiterInnen Assoziation) zusammengecshlossen. Zur Durchsetzung unserer Ziele und Forderungen dienen uns sämtliche Mittel der direkten Aktion, wie zum Beispiel: Besetzungen, Boykotts, Streiks, etc. Im Gegensatz dazu lehenen wir indirekte Mittel wie die parlamentarische Tätigkeit in jeglicher Form ab. Mit dieser Art von Organisation verbinden wir die Möglichkeit, Vereinzelung und Perspektivlosigkeit aufzuheben und so für eine revolutionäre Veränderung auf freiheitlicher Grundlage zu kämpfen. Da die Macht und Stärke des kaoitalistischen Systems in der privaten, bzw. staatlichen Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel und in der tagtäglichen Ausbeutung der Arbeitenden begründet sind, ist der ökonomische Bereich der Hauptansatz für den antikapitalistischen Kampf. Revolutionäre Arbeit in den Betrieben trifft den Kapitalismus nicht nur in seinen Erscheinungsformen, sondern an seiner Wurzel. Diese Arbeit kann nur erfolgreich sein, wenn in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichzeitig revolutionäre Arbeit geleistet wird, da alle Kämpfe in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Wir sind keine GegnerInnen von Reformen, aber wir lehnen den Reformismus als Strategie ab. Alle Menschen, die in diesem Sinne mit uns zusammenarbeiten wollen, sind uns willkommen. |
Kontakt: SmS/Tel: 0179 - 325 86 48
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| Arbeitskämpfe (nicht nur) der FAU |
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| Arbeitskampf der FAU-Bremen gegen die Lebenshilfe |
Schluss mit dem Meckern - jetzt wird gefordert!
- VERGÜTUNG IN ANLEHNUNG AN DEN BAT, AUCH IN DER VERHINDERUNGSPFLEGE
Der Geschäftsleitung wurde ein Ultimatum gestellt, bis zum 23.07.01
dazu Stellung zu nehmen.
Der Forderungskatalog wurde per Einschreiben an die Geschäftsführung
geschickt sowie von einer Delegation von MitarbeiterInnen der Lebenshilfe
und KollegInnen des SLE-FAU am 09.07.01 der stellvertretenden Geschäftsführerin
EICKERMANN übergeben. Ihre Beschwerde über die Kontaktadresse
(FAU BREMEN) und die Aufforderung, diese zu ändern, da sie an
die FAU nichts schicken wolle, liessen die KollegInnen abblitzen: die Zeiten,
als wir uns noch ihren Forderungen gebeugt haben, sind vorbei! Jetzt sind
wir es, die die Forderungen stellen!
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| Arbeitskampf der FAU-Düsseldorf gegen das TIGGES (Lohnerhöhung von 12.- auf 15.-) |
Diese Geschichte ist kurz und schnell erzählt.
Die Genossin der FAUD, welche noch immer im TIGGES arbeitet, traf sich mit den KolegInnen des TIGGES, um mit ihnen gemeinsam über die Möglichkeiten einer Lohnerhöhung zu diskutieren. Seit ca: 8 Jahren zahlt der Chef den KellnerInnen (abends) 12.-/pro Stunde. Die Versammlung beschloß auf der nächsten "offiziellen" Betriebsversammlung (TIGGES-Sitzung) die Vorderung nach 15.-/pro Stunde zu stellen. Der Chef reagierte mit einem Schulterzucken und der Mitteilung das er das selbst auch schon vorhatte und das es o.k. sei !!! Doch schon am nächsten Tag sprach er alle ArbeiterInnen einzeln an und teilte ihnen mit das er sich das mit den 15.- noc überlegen müssse. Überhaupt - es wäre nie die Rede davon gewesen das "ab sofort" mehr gezahlt würde. Es käme darauf an wie der Sommer läuft, dann gäbe es im Sommer mehr (im Winter dan wieder 12.-). Fakt ist: Niemand bekam auch nur eine Mark mehr. In persönlichen Gesprächen wurde klar das zwar einerseits die Lohnerhöung gewollt ist, das aber (um des lieben Friedens willen) keine Bereitschaft zum Arbeitskampf da ist. Wenn sich daran etwas ändern sollte, dann könnt ihr das demnächst hier lesen.... |
| Arbeitskampf der FAU-Düsseldorf gegn das TIGGES (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall & bezahlter Urlaub) |
Vorgeschichte:
Zwei Mitglieder der FAUD arbeiten im "TIGGES", einer "Linken" Szenekneipe in Düsseldorf. J.C. Schmidt, ein Genosse der FAUD ,einer der beiden Personen die im "TIGGES" arbeiten, hat die JobberInnenbroschüre "Dein Recht als JobberIn" geschrieben. Im April diesen Jahres (2000) hatten wir eine "kleine" Betriebsversammlung,
d.h. wir haben die KolegInnen des "TIGGES" ein paar Tage vor der offiziellen
Betriebsversammlung zu einem Treffen eingeladen und sie über Ihre
grundlegenden Rechte (z.B. Lohnfohrtzahlung im Krankheitsfall, bezahlten
Urlaub und Kündigungsfristen) aufgeklärt.
Die Reaktion des Chefs war damals ein leichtes Schulterzucken und die
Bemerkung "das haben wir früher nie gemacht", "das können wir
machen" und "ich frage mal meinen Steuerberater". In den sieben Monaten
danach waren zwar einige Leute krank, eine Kollegin war sogar im Krankenhaus
(wo sie der Chef auch einmal kurz besuchte), aber eine Lohnfohrtzahlung
7 Monate später (Samstag den, 18.11.2000): Dieses Mal organisierten wir vorher kein Treffen. Stattdessen wurde
diesmal von J.C. Schmidt ein Info-Blatt vorbereitet, das in Kürze
JobberInnenrechte wie Mutterschutz, Lohnfohrtzahllung im Krankheitsfall,
Kündigungsfristen, Urlaubsansprüche, Aushilfarbeitsverhältnisse
etc.
In medias res: Als die Sitzung dann endlich "richtig anfing", ging es auch gleich um die zwei von J.C. eingebrachten Punkte. Zur Einleitung wurde das mitgebrachte Info-Blatt verteilt. J.C. erläuterte dann auch noch einmal den Tagesordnungspunkt. Kaum daß er mit seinen Ausführungen am Ende war, begann auch schon eine heftige Diskussion.Noch bevor der Chef auch nur ein Wort sagen konnte, war klar, daß ein Teil der Belegschaft eine gewisse Antihaltung gegenüber den genannten Forderungen hatte. Den Rücken mental gestärkt, entfachte der Chef eine nicht nur persönlich beleidigende, sondern auch eine im höchsten Maß unsachliche "Unterhaltung" mit J.C. Neben Sätzen wie "ich habe mich schon immer für ArbeiterInnenrechte eingesetzt und werde das auch immer tun", "das haben wir bisher nie gemacht, nicht um Leute zu benachteiligen, sondern weil das nie jemand wollte" kamen auch Sätze wie, "Wenn du mit Arbeitnehmerrechten kommst, dann komme ich mit Arbeitgeber- rechten", "Wenn Du hier eine Gewerkschaft gründen willst, dann brauchst Du morgen nicht zur Arbeit zu erscheinen", "Wenn Du auf dein Recht [auf bezahlten Urlaub; die Schreibenden] bestehst, dann bist Du fristlos entlassen." Alles in allem wurde sehr schnell von ihm mit Entlassung ("fristloser Kündigung", wie er es nannte) gedroht. Immer wieder kam auch der Hinweis, daß er da erst seinen Steuerberater fragen müsste. Als er gefragt wurde, wann er sich beim Steuerberater erkundigen wolle und wann er dann schliesslich uns informieren wolle, sagte er nur "Ich werde dir keinen Termin sagen. Ich möchte mich da nicht festlegen!" Soweit so gut. Dies und die üblichen Beleidigungen ("du scheinst kleine Gehirnzellen zu haben") hatte ich schon für mich eingeplant. Schlußendlich brachte J.C. ihn soweit (und das hat nicht lange gedauert), seine wahre Haltung preiszugeben. Die läßt sich auf folgende Punkte reduzieren: 1: alles bleibt vorerst wie es ist
Nächster Akt: Am Montag, den 27.11.2000 ging J.C. sowohl mit der Forderung nach bezahlten
Urlaub (ab den 01.12.2000) und einem FAU-Gewerkschafts-"Brett" ins "TIGGES".
Begleitet von ein paar GenossInnen und FreundInnen stellte er den Chef
zur Rede. Genauergesagt, er versuchte es, denn der Chef ignorierte ihn
konsequent. Daraufhin befestige J.C. das "Brett" und hing auch gleich ein
paar Gewerkschaftsinfo's daran auf (eine kurze Rechtsbelehrung zu den im
Info-Blatt oben genannten Themen). Auf Nachfrage sagte der Chef, daß
er "jetzt keine Zeit" hätte und daß wir das "später" besprechen
würden. Natürlich hat J.C. weiter nachgehagt und schließlich
einen Termin (Donnerstag, den 30.11.2000) mit ihm ausgemacht, um die Frage
mit dem bezahlten Urlaub für J.C. zu klären. Heute, Dienstag
den 28.11.2000 mußte J.C., wie jeden Dienstag arbeiten. Die Gelegenheit
hat er dann auch genutzt, um den anwesenden Chef noch einmal den Donnerstagstermin
bestätigen zu lassen. Morgen, Mittwoch den 29.11.2000, hat J.C. einen
Termin bei seinem Anwalt. Dort wird er alles Nötige besprechen (jedenfalls
was die
mit "lieber Teer - en" Grüßen J.C.Schmidt
Salud ! Hier nun das Gedächtnisprotokoll von Heute, Donnerstag , den 30.11.2000. Ich bin heute gegen 15.oo im "TIGGES" gewesen um mit dem "Chef" über
meinen bezahlten Urlaub und über die Gewerkschaftliche Tätigkeit
in seinem Bertrieb zu reden. Eigentlich war ich davon ausgegangen das er
mich fristlos entlassen würde. Am Tag vorher, Mittwoch, den 29.11.2000,
hatte ich schon mit meinem Anwalt gesprochen und die nächsten Schritte
nach einer solchen Kündigung erwogen. Bei meinem Besuch im "TIGGES"
waren noch zwei weitere Genossen der FAUD und ein Genosse aus der A.St.I.
anwesend. Wider meiner Erwartung entlies er mich jedoch nicht, sondern
"überraschte" mich mit einer Hinhaltetaktik. Hatte er noch auf der
Betriebsversammlung gesagt er wolle seinen Steuerberater fragen (ohne sich
auf einen Termin festzulegen!), machte er mir nun weiß er müsse
erst mit seinem Anwalt (!), seinem Steuerberater (!) und dem Gaststättenverband
(!) zu dem Rhema befragen. Besonders "lustig" war in diesem Zusammenhang,
das er angeblich in der nächsten Woche einen Termin bei seinem Anwalt
hat. Die Aussagen seines Anwaltes will er aber nicht alleine vertrauen
und bestand darauf auch die anderen beiden Institutionen zu befragen. Daraufhin
empfahl ich ihm den Anwalt zu wechseln, da dieser sehr schlecht sein muß
wenn er meint das dieser sich im Arbeitsrecht schlechter auskennt als zum
Beispiel sein Steuerberater. Aber zurück zur Sache. Obwoh ich ihn
mehrfach aufforderte mir einen Termin zu nennen an dem er mitteilt was
er mit meinem Urlaub zu tun gedenkt, konnte ich ihn nicht zu einer Konkreten
Aussage bewegen. Er wiederholte immer nur das er mir bescheid geben würde,
sobald er mit allen drei Institutionen geredet, bzw. sich dort informiert
hätte. Auf meinen Hinweis das ich meinen Urlaub noch in diesem Jahr
nehmen müsste da er sonnst verfiele, sagte er mir das ich den auch
noch in 2001 nehmen könnte (eine Tatsache die ich wußte, die
er mir aber selber vor Zeugen sagen sollte). Leider haben genau diesen
Satz mindestens zwei der drei Zeugen nicht gehört. Vom dritten fehlt
bißher jedes Gedächtnisprotokoll. Zur Gewerkschaftsarbeit sagte
er diesmal, das ich diese ruhig in seinem
Zu guter letzt noch ein kleines Bonbon: Am Montag, den 04.12.2000, wird er alle Tagesschichten selber machen (täglich von 11-18.oo Uhr). er schob hier natürlich ökonomische Gründe vor. Anzumerken ist das er am 18.11.2000 (Betriebsversammlung!) sagte das die Tagesschichten bleiben. Außerdem ist für den 17.12.2000 ein "Weihnachtsessen" geplant und ein Betriebsausflug ist auch in Planung. Armes "TIGGES". Der Clou ist jedoch das er nach Beendigung unseres Gespräches sich noch mit einem Genossender FAUD unterhalten hat und ihm im laufe des Geprächs fragte ob dieser nicht Leute kenne die ggf. im "TIGGES" arbeiten wollen !!! Das ENDE Nach rücksprache mit einem Anwalt wurde stellten wir dem Chef doch noch ein Ultimatum (02.01.01). Am 31.12.00 bat mich der Chef zu einem gespräch unter vier Augen (auf das ich nur deshalb einging weil ich a: vorhatte zum 31. Januar zu Kündigen weil ich b: ein tolles Jobangebot in einer linken Buchhandlung in Düsseldorf hatte). Nach einer ganze Weile kam er zum Punkt und bat mir 400.- an (was 230.- weniger sind als mir zustand). Ich überlegte kurz und willigte ein. Bewertung:Obwohl die Auseinandersetzunge das Ergebnis einer langen Entwicklung
war kam es zu keiner solidarischen Aktion der ArbeiterInnen im TIGGES.
Dies mag ggf. daran liegen das fast alle ArbeiterInnen StudentInnen sind
und auf 630.- Basis arbeiten. Es mag auch daran liegen das sie "von Hause
aus" keinerlei gewerkschaftliche Bindung oder Tradition haben.
|
Betrieb und Gesellschaft
"Sag Du zum Chef" Bericht aus der FAZ über eine Veranstaltung der FAU-Berlin
"Sag Du zum Chef" Bericht der FAU-Berlin über das erste Treffen
Sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Domink Sawick
Berichte aus der anarchosyndikalistischen Bewegung
| Seit rund einem Jahr existiert
nun die anarcho-syndikalistische Gewerkschaftsinitiative FAUCH in der Schweiz,
Zeit auf die letzte Monate zurückzublicken und eine Perspektive für
die kommenden zu formulieren.
Nur
Gott allein kennt den Weg?
Seit rund einem Jahr existiert nun die anarcho-syndikalistische
Von Andreas Kan
An der Grossdemonstration vom 25. September 1999 in Bern, mit der Forderung
nach 200 Fr. mehr Lohn, beteiligte sich erstmals die FAUCH. Das Tempo blieb
rasant, für manche zu schnell, die inhaltliche Diskussionen bemängelten.
Für andere, von der Ungeduld geplagt, konnte es nicht schnell genug
vorwärts gehen. Die vier Ortsgruppen waren so unterschiedlich in ihrer
Ausrichtung, wie die Mitglieder untereinander: Die eine OG mehr populistisch
und auf Aktionen konzentriert, die andere setzte auf inhaltliche Diskussionen
usf. An den Regionaltreffen immer ein Austausch der verschiedenen Interessen,
nie gehässig und so bleibt es auch hoffentlich. Die Erfolge und Erlebnisse
mit der FAUCH schufen für mich ein Klima der Freundschaft unter den
GenossInnen und Freude am Engagement. Viele sagten, es sei nicht der richtige
Zeitpunkt eine anarcho-syndikalistische Gewerkschaft aufzubauen. Doch die
Mobilisierungen und Aktionen in den letzten Monaten geben uns recht. Wo
waren wir nicht überall mit unseren rot-schwarzen Fahnen präsent.
Mag dieser Enthusiasmus auch nur von kurzer Dauer sein, was ich nicht hoffe,
schuf er uns doch eine gut organisierte Basis für die Zukunft. Natürlich
sind wir weit entfernt von einer Mitgliedschaft von einigen hundert oder
sogar tausend. Doch der Fortschritt für die libertäre Bewegung
in der Deutschschweiz ist unverkennbar. Und dies gab uns Zuspruch auf nationaler
und internationaler Ebene.
Wo liegen die Chancen einer revolutionären Gewerkschaft?
Unser primäres Ziel muss es sein, Menschen zu organisieren, die zur
Erkenntnis gekommen sind, dass in diesem System weder soziale Gerechtigkeit
noch ein menschenwürdiges Leben für alle möglich ist. Diese
Feststellung zum Anlass nehmen, sich organisieren und sich dadurch aktiv
an den sozialen
Kämpfen beteiligen. Oder noch besser, sich in den Kämpfen selber organisieren. Unsere Chance liegt darin, dass wir Wege aufzeigen, Widerstand zu leisten, und konkret etwas an den Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern können und dazu eine Perspektive einer anderen Zukunft vermitteln. Unsere Chance liegt auch darin, dass wir offen sind, basisdemokratisch und unprofessionell. Letzteres mag verwundern. Wir sind keine Funktionäre, die wenigsten kennen sich mit Arbeitsrecht aus, was mensch auch bemängeln kann. Doch jede und jeden packt die Wut, wenn irgendwo von Entlassungen oder Lohnkürzungen die Rede ist. Und da sind wir auch bereit, am Morgen um sechs Uhr vor dem Betrieb zu stehen und Dampf zu machen. Auch wenn ich eigentlich bis acht im Bett bleiben könnte und dann erst arbeiten müsste. Dem sagen wir dann Solidarität. Wir haben es nicht nötig für jedes gewonnene Mitglied ein Sackmesser oder 50 Fr. als Geschenk zu geben, dass können die anderen Gewerkschaften. Wir wollen Mitglieder, die hinter dem stehen, was wir propagieren und tun. Ich sage explizit nicht verstecken, denn jedes Mitglied vertritt schlussendlich sich selbst. Was für die FAUCH bedeutet: Autonomie der Gewerkschaft gegenüber Parteien wie anderen Gewerkschaften, Beteiligung aller Mitglieder an der Gewerkschaft, Selbstverwaltung der Kämpfe duch die ArbeiterInnen selbst, direkte Aktion der ArbeiterInnen anstelle der Delegation an Funktionäre. Sind wir ArbeiterInnen? Viele stossen sich am Namen FAU (Freie ArbeiterInnen Union). Denn was mach ich, wenn ich Schülerln, Studentln, arbeitslos oder sonst was bin. Und wenn ich Arbeiterln bin, bin ich noch lange keine freie ArbeiterIn. Oder was passiert, wenn ich gar nicht arbeiten will. Was wohl für die meisten von uns zutrifft. Die MitbegründerInnen der FAU haben diesen Namen anfänglich gewählt, weil wir uns der deutschen FAU anschliessen wollten. Was wir dann unterliessen, weil das international, das heisst in der IAA (Internationale ArbeiterInnen Assoziation), Probleme gegeben hätte. Das heisst nicht, dass die IAA nun keine Probleme mehr hätte, weil wir uns den Deutschen nicht angeschlossen haben, aber dazu ein andermal. Naja, und seither segeln wir unter diesem Namen. Mit ihm verbindet uns die Geschichte des Anarchosyndikalismus und der ArbeiterInnenbewegung, mit den Kämpfen um die Befreiung der Arbeiter-a Innen oder der Menschheit an sich Bildlich gesprochen spielen die Unterdrückten gegen die Unterdrücker von links nach rechts, es steht 1:20, Zeit ihnen ordentlich ins Schienbein zu treten oder in den Arsch und dazu brauchen wir alle Schüler- und StudentInnen, ArbeiteInnen usw., nur keine SchiedsrichterInnen. Und noch was: Fairplay is Scheisse - das überlassen wir den SozialdemokratInnen. Schliesslich können wir nur gewinnen und organisiert sind wir allemal stärker, ob Arbeiterln oder Schülerln. Wo stehen wir? Nun gut, wir haben uns 12 Monate ins Zeug gelegt, wobei da noch einiges drinliegt, haben uns an den Kämpfen beteiligt (ZeBa, Aare AG, Adtranz, Lenglet, Davos ... ), einige tausend Flugblätter und Zeitungen verteilt und nun? Wir haben erst einen Drohbrief erhalten und der beschränkt sich gerade mal auf eine Zeile: "Hurendreckärsche verrecket!!!!!" Das sind die negativen Reaktionen. Das Positive, und jetzt möchte ich eigentlich Bezug nehmen zum Titel, wir stehen nicht mehr am Anfang. Wunderbar, wo stehen wir dann? Zwei Schritte weiter. Das heisst wir sind einigermassen bekannt und wir sind im Gespräch, wir haben eine Infrastruktur, zwar noch nicht überall eigenständig, aber das kommt, eine Zeitung und eine aktionsfähige Organisation. Wir wissen, wo wir stehen und was wir entwickeln müssen, nämlich Fuss fassen in den Betrieben und eigenständige Interventionen organisieren, sowie inhaltliche, Diskussionen weiterführen. Orientieren wir uns an den gewerkschaftlichen Kämpfen? Es macht den Anschein, als beschränkten wir uns wirklich nur darauf, syndikalistisch zu arbeiten, doch jetzt kommen wir zum anarchstischen, oder zur politischen Arbeit die wir machen. Wir können und wollen uns nicht nur auf die ökonomische Sphäre beschränken. Beides vermischt sich auch teilweise. Die politischen Kämpfe an denen wir uns inhaltlich wie aktiv beteiligen, sind: Antifaschismus, Antimilitarismus, Kampf für die Rechte der Frauen, ImmigrantInnen und sozial Ausgegrenzte. Es ist selbstverständlich, dass jede Ortsgruppe und Einzelmitglied seine/ihre eigenen Schwerpunkte setzt. Von Andreas Kan |
Dein Recht als JobberIn !
J. C. Schmidt „Dein Recht als JobberIn“
Verlegt von: FAU-MAT, Bismarckstr. 41 a, 47443 Moers, 1999
Druck: Syndikat A
Auflage: 1.000 St.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Aushilfsarbeitsverhältnis
2. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
3. ...und an Feiertagen
4. Urlaub
5. Kündigungsfristen
6. Das Arbeitskampfrecht
7. Wann ist ein Streik rechtmäßig ?
8. Exkurs I: Was ist eine Gewerkschaft ?
9. Exkurs II: Wie gründe ich eine Koalition / Gewerkschaft ?
10. Frauenarbeitsrecht
11. Mutterschutz
12. Exkurs III: Was ist eigentlich Anarcho-Syndikalismus ?
13. Epilog
14. Literaturverzeichnis
15. Anmerkungen
16. Kontaktadressen
Vorwort
In den letzten Jahren hat sich, weltweit deutlich spürbar, die
Situation der auf Lohnarbeit Angewiesenen stetig verschlechtert.
Gleichzeitig herrschen Hoffnungslosigkeit ("es lässt sich ja doch
nichts ändern") und Aberglaube ("so schlimm wird es schon nicht" -
"mich wird es schon nicht treffen"). Dabei sind immer mehr Menschen auf
einen oder mehrere 630 DM Job’s angewiesen (Studierende, Alleinerziehende)
oder werden in diese abgedrängt (Frauen, MigrantInnen). Das sozialstaatliche
Model eines
‚entschärften' Kapitalismus steht seit dem Zusammenbruch des staatsmonopolistischen
Kapitalismus des sogenannten Ostblocks
in Frage und wird auch schon sichtbar zurückgedrängt. Um
so wichtiger ist es, die (noch) vorhandenen universellen Rechte und
Möglichkeiten zu kennen. WelcheR JobberIn weiß schon, dass
er/sie Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder, im
Falle einer Kündigung, auf eine Abfindung haben kann? Diese Broschüre
will einen einführenden Einblick in eben diese (und ein
paar andere) Rechte geben. Weiterführend sollen ein paar Hinweise
auf die Möglichkeiten selbstorganisierter (und revolutionärer)
Gewerkschaftsarbeit eure Phantasie anregen, mit welchen Mitteln und
Methoden ihr Euer juristisches Recht auch tatsächlich durchsetzen
und so zu Eurem Recht machen könnt !! Zu diesem Zweck habe ich
das Kapitel über den anarchistischen
Syndikalismus den folgenden Ausführungen bei gestellt und den
Exkurs über die Gründung von eigenen Gewerkschaften
eingefügt.
Wenn ihr Fragen, Anregungen, Ergänzungen und/oder Kritik habt und uns Eure Erfahrungen mitteilen wollt, dann schreibt an:
J. C. Schmidt „Dein Recht als JobberIn“
1. Aushilfsarbeitsverhältnis
Die meisten JobberInnen stehen als sogenannte Aushilfen auf 630 DM-Basis
in einem Aushilfsarbeitsverhältnis. Das Aushilfsarbeitsverhältnis
kann befristet oder unbefristet sein. Es muss ein sachlicher Grund für
ein nur befristetes Arbeitsverhältnis vorliegen und Art und Dauer
müssen sich klar ergeben; im Zweifel ist ein unbefristeter Vertrag
abgeschlossen. Während ein befristetes Arbeitsverhältnis auf
jeden Fall mit Ablauf der Frist oder der Erfüllung des Auftrages endet,
gelten bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis entweder die vorher
eindeutig (!) geregelten oder die gesetzlichen Kündigungsfristen (siehe
auch Kapitel 5.). Dein Vertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen
worden sein. Das tut erst einmal nichts zur Sache. Allerdings ist dein(e)
ArbeitgeberIn verpflichtet Dir, bis spätestens einen Monat nach dem
vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche, vom
Arbeitgeber unterschriebene Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen
(wie zum Beispiel den
Arbeitsplatz, die Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgeltes)
auszuhändigen.
2. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Grundsätzlich haben alle (!) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, und zwar für einen Zeitraum von sechs Wochen. Anders lautende Vereinbarungen ob mündlich oder schriftlich sind ungültig.2 (Du musst die durch eine Krankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit unverzüglich (das heisst innerhalb von drei Tagen) deinem Arbeitgeber, bzw. deiner Arbeitgeberin mitteilen. Besser ist es, wenn Du schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegst. Bei Arbeitsausfall durch Krankheit greift das Lohnausfallprinzip, das heißt, es ist dir der Betrag zu zahlen, den du ohne die Erkrankung verdient hättest.3
3. ...und an Feiertagen
Für Arbeitszeit (inklusive Überstunden, wenn diese regelmäßig
geleistet werden), die aufgrund gesetzlicher Feiertage ausfällt, muss
der Arbeitgeber trotzdem zahlen.4 Feiertagsarbeit ist grundsätzlich
verboten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen von diesem
Verbot. Hat dein Chef oder Deine Chefin eine Ausnahmegenehmigung, dann
kann Feiertagsarbeit vertraglich vereinbart werden. Anspruch auf Feiertagszuschläge
gibt es dann nur, wenn ein bestehender Tarifvertrag entsprechende Regelungen
enthält oder wenn Du entsprechendes im Einzelvertrag vereinbart hast.
4. Urlaub
Anspruch auf Urlaub, das heißt Freistellung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin von der Arbeit für eine bestimmte Zeit zum Zwecke der Erholung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, haben grundsätzlich alle (!). Wenn Du den Job anfängst, hast Du nicht sofort Anspruch auf Urlaub, sondern erst nach einer Frist von sechs Monaten. Die Urlaubsdauer (pro Kalenderjahr) berechnet sich laut Bundesarbeitsgericht wie folgt: Die Anzahl der Werktage, die ein Monat im Durchschnitt hat, wird durch sechs geteilt und mit der Anzahl der Arbeitstage, die Du innerhalb der Woche erbringst, multipliziert (24 : 6 = 4 x X = Urlaubstage)
Beispiel:
Du Arbeitest Mittwochs und Samstags, also zwei Tage in der Woche. Das
ergibt folgende Rechnung: 24 : 6 = 4x2 = 8 Urlaubstage!
Nimmst Du nun von Montag bis Montag Urlaub, so brauchst Du dafür
zwei Urlaubstage! Von den errechneten Arbeitstagen werden also nur die
Arbeitstage, an denen Du Urlaub genommen hast, abgezogen. Du musst deinen
Urlaub innerhalb des laufenden
Kalenderjahres nehmen. Eine Übertragung des Anspruches auf das
nächste Jahr ist grundsätzlich nicht möglich (es bestehen
ein
paar Ausnahmen, aber es ist in jedem Falle besser den Urlaub im laufenden
Kalenderjahr einzufordern). Wenn Du erstmal einen Anspruch auf Urlaub hast,
dann hast Du im Falle einer fristlosen Kündigung einen Anspruch auf
Urlaubsabgeltung (=Bargeld)
5. Kündigungsfristen
Dauert dein Job nur bis zu maximal drei Monaten, dann können die
gesetzlichen Mindestkündigungsfristen unterschritten werden.
Dauert dein Job länger als drei Monate, gelten die gesetzlichenKündigungsfristen,
es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Die gesetzliche Kündigungsfrist
beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.5 Schwangere
Frauen und stillende Mütter können bis zum Ablauf von vier Monaten
nach der Entbindung nicht gekündigt werden.5
6. Das Arbeitskampfrecht
Mit dem Arbeitskampfrecht verlassen wir nun die Ebene des isolierten
Einzelrechts ('Individualrecht') und begeben uns auf die Ebene des kollektiven
Rechts. Das Streikrecht wird uns in der Verfassung der BRD in Art.9 Abs.3
GG garantiert
(Koalitionsrecht). Früher waren in der BRD nur Streiks erlaubt,
welche die Arbeitsbedingungen und /oder das Entgelt verbessern sollten.
Am 13.03.1998 hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen juristisch bestätigt,
dass sozialpolitische Streiks zulässig sind.6
Um Streiken oder gar nur mit dem Chef verhandeln zu können braucht
es gar keine Gewerkschaft. Eine ad hoc Koalition reicht dazu schon völlig
aus. An einem Streik können sich die Mitglieder der aufrufenden Gewerkschaft,
der ad hoc Koalition, aber auch sogenannte Unorganisierte und
Mitglieder anderer Gewerkschaften im bestreikten Betrieb beteiligen. ArbeitgeberInnen
können mit Aussperrungen reagieren, das ist ihr offizielles Kampfmittel.
Grundsätzlich verboten sind jedoch selektive Aussperrungen von
Gewerkschaftsmitgliedern.
7. Wann ist ein Streik rechtmäßig ?
Um rechtmäßig zu sein muss der Streik nach dem Willen des
Bundesarbeitsgerichts folgende Bedingungen erfüllen:
· Es darf nur um Dinge gehen, die sich tarifvertraglich regeln
lassen.
· Die Friedenspflicht (Tarifvertragsgesetz) darf nicht gebrochen
werden.
· Nur Gewerkschaften dürfen streiken.
· Der politische Streik ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes
verboten (es gibt allerdings kein Gesetz, das den politischen Streik verbieten
würde !!)
· Zum Mittel des Streiks darf erst gegriffen werden, wenn alle
anderen Mittel zu einer Einigung zu kommen versagt haben.
· Das Gemeinwohl darf durch einen Streik nicht offensichtlich
verletzt werden.
· Der Streik darf kein Ziel verfolgen, das auch auf dem Rechtsweg
zu erreichen wäre.
· Solidaritätsstreiks sind nicht zulässig
Lasst Euch aber nicht von der Fülle der Gebote, Regeln und Vorgaben
verunsichern. Das Bundesarbeitsgericht mag ja eine Autorität auf seinem
Gebiet sein, es hat aber nicht immer recht ! (Siehe Kapitel 6) Die Kritik
an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts füllt ganze Bibliotheken.
Ich möchte hier nur zwei Argumente exemplarisch erwähnen:
So hat zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Koalitionsrecht
einen Rückschritt hinter das in der Weimarer Republik Erreichte ausdrücklich
ausgeschlossen.7 In Weimar waren aber auch Streiks erlaubt die nicht von
einer Gewerkschaft
getragen wurden! Die Streikgarantie der europäischen Sozialcharta
erlaubt, dem Sachverständigenausschuß des Europarates nach,
auch Solidaritätsstreiks und die nicht von den Gewerkschaften getragene
Arbeitsniederlegung !
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass die "herrschende Meinung", die bei
Beschlüssen der Arbeitsgerichte durchaus ihre Berücksichtigung
findet, geändert werden kann !
8. Exkurs I: Was ist eine Gewerkschaft ?
Jede überbetriebliche Organisation, die sich zum Zweck der Wahrnehmung
und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammengeschlossen
hat, ist eine Gewerkschaft. Nach dem Vereinsrecht ist eine Gewerkschaft
ein "Nicht rechtsfähiger Verein".
Alles andere ist eine "Koalition". Das Bundesarbeitsgericht hat im
Laufe der Zeit in seiner Rechtsprechung einige Kriterien festgelegt, die
über das oben gesagte hinaus erfüllt sein sollen, damit wir von
einer Koalition / Gewerkschaft reden können. Im folgenden schildere
ich die "wichtigsten" Kriterien in Kurzform : · Zweck einer Gewerkschaft
muss die Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen
sein.
· Gewerkschaften müssen überbetrieblich organisiert
sein.
· Gewerkschaften sollen das geltende Tarifrecht anerkennen.
· Gewerkschaften sollen auf Dauer angelegt sein
· Gewerkschaften müssen auf die ArbeitgeberInnen Druck
ausüben können.
Auch hier gilt: Lasst Euch nicht von den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes all zu stark beeindrucken. Bisher sind diese Punkte der reinen Willkür der JuristInnen des Bundesarbeitsgerichtes entsprungen, und noch gibt es kein Gesetzt welches die Erfüllung all dieser Punkte von uns verlangt !
9. Exkurs II: Wie gründe ich eine Koalition / Gewerkschaft ?
Eine Koalition besteht aus mindestens drei Personen. Für eine Gewerkschaft
müsst Ihr schon überbetrieblich organisiert sein,
das heisst Gruppen (mindestens á drei Personen) in mindestens
zwei Betrieben haben.
10. Frauenarbeitsrecht
Nach dem Grundgesetz8,
der Europäischen Sozialcharta9,
des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte10,
dem EG-Vertrag11
und dem Völkerrecht12 besteht kein Zweifel:
Frauen haben das gleiche Recht wie Männer auf freie Wahl von Beruf
und Arbeitsplatz, Lohngleichheit und Aufstiegschancen.
Darüber hinaus verpflichtet das Betriebsverfassungsgesetz13 ArbeitgeberInnen
und Betriebsrat "jede unterschiedliche Behandlung" zu unterbinden bzw.
zu verhindern. Das Bürgerliche Gesetzbuch14 verbietet ebenfalls eine
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Realität sieht leider
oft noch anders aus, aber Ihr habt mit den oben Genannten eine ganz gute
(juristische) Basis für eure Auseinandersetzungen mit Euren ArbeitgeberInnen.
11. Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz enthält einige Regelungen welche die werdende
und die stillende Mutter unter besonderen Schutz stellen soll. Einige Tätigkeiten,
wie zum Beispiel Akkordarbeit und andere Arbeiten mit vorgeschriebenem
Tempo sind ebenso verboten wie "schwere körperliche" Arbeiten und
der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Kann Dich deinE ArbeitgeberIn
nicht oder nicht mit einer gleichwertigen Arbeit während der Schwangerschaft
beschäftigen, dann muss sie/er Dir Dein Arbeitsentgeld trotzdem weiter
bezahlen (Durchschnitt der letzten drei Monate). Des Weiteren bist du sechs
Wochen vor der Geburt und für acht Wochen nach der Geburt von der
Arbeit freizustellen. Während dieser Zeit (Schutzfristen) bekommst
Du ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 25.- pro Tag von der gesetzlichen
Krankenversicherung. Joberinnen (die bis zu maximal 19 Wochenstunden arbeiten)
steht unter
bestimmten Bedingungen Erziehungsgeld zu. Dieses beträgt 600.-
pro Monat und wird von der Geburt des Kindes an, bis zu
24 Monate gezahlt.
12. Exkurs III: Was ist eigentlich Anarcho-Syndikalismus ?
Syndikat kommt aus dem Französischen und bedeutet erst einmal nichts
anderes als Gewerkschaft. Entstanden ist der Syndikalismus schon Ende des
letzten Jahrhunderts als Reaktion auf den zunehmenden Reformismus der sogenannten
sozialistischen Parteien und Gewerkschaften in Frankreich. Bald darauf
gründeten sich in der ganzen Welt anarchistische
Gewerkschaften. So wurden, um nur ein paar Beispiele zu nennen
1905 die Industrial Workers of the World (IWW-U.S.A.),
1910 die Sveriges Arbetares Centralorganisation (SAC-Schweden),
1911 die Confederación Nacional de Trabajo (CNT-Spanien),
1912 die Unione Sindicale Italiana (USI-Italien) und
1919 die Freie Arbeiter Union Deutschlands/Anarchosyndikalisten (FAUD/AS)
ins Leben gerufen.
Was unterscheidet denn nun aber den Syndikalismus von den "normalen"
Gewerkschaften? Sicherlich zum einen der revolutionäre Anspruch an
sich selbst, das heisst dass die AnarchosyndikalistInnen das Ziel, den
freiheitlichen Sozialismus, nicht aufgegeben haben. Freiheitlicher Sozialismus
meint eine klassenlose, herrschaftsfreie, auf Selbstorganisation aufgebaute
und auf Selbstverwaltung gegründete Gesellschaft, in der Freiheit,
Gerechtigkeit und soziale Gleichheit existieren. Dabei ist der Anarchosyndikalismus
jedoch niemals Selbstzweck, sondern er stellt die Brücke dar, die
es ermöglicht schon hier und jetzt
zum Aufbau einer freien und gleichberechtigten Gesellschaft beizutragen.
Der Anarchosyndikalismus hat immer den
Bürokratismus, die zunehmende Zentralisation und die Kaste der
(bezahlten) FunktionärInnen der Zentralgewerkschaften kritisiert.
Daraus ergaben sich basisdemokratische und dezentrale Organisationsformen
für die anarchistischen Syndikate. So wird gewährleistet, dass
bei Entscheidungen nicht über die Köpfe der organisierten ArbeiterInnen
hinweg entschieden wird. Bezahlte FunktionärInnen gibt es in aller
Regel auch nicht. So hatte die Spanische CNT bei Ausbruch der Revolution
im Jahr 1936 bei ca. 1,5 Millionen Mitgliedern genau einen (!) bezahlten
Funktionär. Zu guter Letzt unterscheidet sich der Anarchosyndikalismus
noch durch die Methoden die er anwendet. Sie werden direkte Aktionen genannt.
AnarchosyndikalistInnen nehmen ihre Sache selbst
in die Hand. Mal bleibt es bei einem Besuch der Belegschaft beim Chef,
mal muss auch mehr getan werden, als nur nett mit dem Boss zu plaudern.
Dann werden andere direkte Aktionen, wie zum Beispiel Streiks, Boykotte,
Besetzungen, Sabotage, Enteignungen, usw. angewendet. Natürlich hängt
es immer ganz von der Situation und von den konkret Betroffenen ab, zu
welchem Mittel gegriffen wird.
13. Epilog
Utopien sind heute nicht mehr sehr gefragt.
Der Anarchosyndikalismus war jedoch schon immer mehr als nur der schöne
Traum einer anderen Realität. Er verband von Anfang an den tagespolitischen
Kampf um mehr Lohn und weniger Arbeit mit dem revolutionären Ziel
einer herrschaftsfreien, basisdemokratischen und föderalen Gesellschaft,
in der alle Menschen ihren Platz finden sollten. Die Grundideen, Basisdemokratie
statt StellvertreterInnendemokratie, dezentrale statt zentralistische Organisation
und Autonomie der Orts-/ Betriebs-/ Branchengruppen, bieten ein Höchstmaß
an Raum für Eigeninitiative und selbstbestimmtes Handeln. Natürlich
können viele JoberInnen relativ problemlos den Job wechseln, wenn
er ihnen nicht passt. Das ändert aber nichts an der prekären
Abhängigkeitssituation in der sich viele JoberInnen befinden. Wir
sollten wieder anfangen, konkret, praktisch und solidarisch etwas
für die Verbesserung unserer Lebenssituation zu tun. Mit den hier
geschilderten Mitteln und Methoden können wir dies. Es liegt jetzt
nur noch an uns. Wir können unsere Zukunft selbst gestalten!
14. Literaturverzeichnis
1. Wolfgang Däubler, Arbeitsrecht - Ratgeber für Beruf, Praxis
und Studium, Bund Verlag Frankfurt a.M., Erstauflage 1998
2. Rainer Fuchs, Arbeitsrecht für jeden, Bund Verlag Köln,
zweite Auflage 1996
3. Thersites, Einführung in das Arbeitsrecht, Syndikat A,
Moers 1998
4. AStA Uni Köln, Das Sozialinfo, Druckhaus Moradi Köln,
1998
5. Thersites, Revolutionäre Gewerkschaftsarbeit, Syndikat A, Moers
1997
6. M. v.d. Linden / W. Thorpe, Aufstieg und Niedergang des revolutionären
Syndikalismus, Reprint 1992
7. Direkte Aktion JG 23 Nr.131 Januar/Februar 1999
15. Anmerkungen
1 siehe § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes
2 Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 Abs. 1
3 § 2 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz & Bundesarbeitsgericht
vom 5. Juli 1979
4 Solltest Du deinen Job schon mindestens 5 Jahre haben, dann beträgt
deine gesetzliche Kündigungsfrist zwei Monate.
5 § 9 Abs. 1 Mutter-Schutz-Gesetz
6 in seinem Urteil -3 Ca 3173/97
7 Bundesverfassungsgericht 4, 96ff
8 Artikel 12 Grundgesetz
9 Artikel 4 Abs.1 Nr. 3 Europäische Sozialcharta
10 siehe Art. 3
11 Artikel 119 Abs.1 & Artikel 235
12 ILO-Übereinkommen Nr. 100
13 Betriebsverfassungsgesetz § 75 Abs. 1
14 Bürgerliches Gesetzbuch § 611a
16. Kontaktadressen
Geschäftskommission:
· Freie ArbeiterInnen Union, Münster
Regionalkoordinationen
· Regionalkoordination Nord, FAU-IAA Ortsgruppe Hamburg, Thaddenstr.
118 (Kellereingang vorn) 22767 Hamburg
· Regionalkoordination West, FAU-Büro, Wolfstr 10 (Hinterhaus)
53111 Bonn
· Regionalkoordination Ost, FAU-IAA, c/o Freie Vereinigung,
Schli-mannstr.22, 10437 Berlin
· Regionalkoordination Süd, FAU-IAA, c/o Bücherwurm,
Gartenstr. 39, 73037 Göppingen
Bundesweite Branchen Koordinationen:
· Bildungssyndikat, c/o Infoladen Bankrott, Dahlweg 64, 48153
Münster
· Freie Vereinigung Pflege, Tel.: 02056 - 56567
· GNLL/FAU Landwirtschaft, c/o T. Beckmann, Dorfstr. 13, 16775
Wolfsruh
· GNLL/FAU Naturkostindustrie, Thaddenstr. 118, 22767 Hamburg
· GNLL/FAU Naturkosthandel, Schreinerstr. 47, 10247 Berlin -
Treffen: Jeden 2. Dienstag im Monat, ab 20.oo Uhr in der Rigaer Str. 83,
10247 Berlin
Österreich
· FAU/IAA, c/o Infoladen 10, Pf. 173, A-1100 Wien, Österreich
Adressen im Internet:
· Freie Arbeiterinnen Union:
· Bildungssyndikat:
· GNLL/FAU:
Zeitung der FAU-IAA
· Direkte Aktion - anarchosyndikalistische Zeitung der Freien
Arbeiterinnen Union (FAU/IAA), Redaktionen:
· Antifa: FAU Münster, c/o Bankrott, Dahlweg, 48153 Münster
· Betrieb & Gesellschaft: FAU/IAA, Wolfstr. 10, 53111 Bonn
· Internationales: FAU/IAA, Bismarckstr. 41a, 47443 Moers, Fax.:
02841-537316
· Hintergrund: c/o A-Laden, Rathenower Str. 22, 10559 Berlin
· Kultur: FAU/IAA, c/o FAUST, Zur Bettfedernfabrik 3, 30451
Hannover
Für Kritik und Anregungen jeder Art bin ich immer gerne zu haben
!!
Der Solisampler für die Bremer FAU ist fertig !
The solidaritysampler for the FAU in Bemen is now availabel !
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Hallo zusammen,
hier werden wir Euch nach und nach Auszüge
es den Berichten des Verfassungsschutzes von Bund und Ländern zur
Verfügung stellen.
Ihr habt hier die Gelegenheit "uns" aus der Perspektive
des Staates und seiner Schergen kennen zu lernen. Viel >Spaß<
bei der Lektüre wünscht euch die FAUD :
VS-Bericht
1999 von Niedersachsen
|
VS-Bericht 1998
der Stadt Hamburg
|
VS-Bericht 2001
der Stadt Bremen Hallo zusammen, der Bremer Innensentor Kuno Böse und seine FreundInnen vom Verfassungsschutz haben keine Mühen gescheut hinter die Fassade der FAU Bremen zu blicken. Leider hinken sie gnadenlos ihrer Zeit hinterher und wollen nicht über das berichten was wir sind und machen. Nunja, hier also das veröffentlichte Wissen aus der Bremer Innenbehörde: ---------------------- 5. Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union
--- soweit der Text. Wer sich den kompletten Bericht runterladen will, mussauf die Homepage der Innenbehörde. www.bremen.de/innensenator Dort gibts das. Viele Grüsse von der Weser -------------------------------------------------------------------------- FAU/IAA im Web. -------------------------------------------------------------------------- |


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