FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit
Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen. Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerin überhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.
Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per
Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder
Basisgewerkschaft zu nennen. Die berliner FAU, als stärkste
Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur
Verhandlung vorgelegt.
"Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und
aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht
es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem
gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen
darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen", kommentiert Lars Röhm,
Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.
Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische
Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten
eintritt.
[Weitere Infos zum heutigen Prozesstag werden in den nächsten Tagen hier und auf fau.org veröffentlicht.]