FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit
Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per
Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder
Basisgewerkschaft zu nennen. Die berliner FAU, als stärkste
Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur
Verhandlung vorgelegt.
"Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und
aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht
es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem
gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen
darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen", kommentiert Lars Röhm,
Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.
Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische
Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten
eintritt.
[Weitere Infos zum heutigen Prozesstag werden in den nächsten Tagen hier und auf fau.org veröffentlicht.]
Artikelaktionen