Die FAU fordert ausstehende Löhne für die Beschäftigten eines Brandenburger Openairs
Betreiber des Kinos war eine gemeinnützige GmbH, das „Bildungswerk für
Jugend, Soziales, Kultur“, das mehrere Ferienlager und Schullandheime
betreut. In einem dieser Feriendörfer, dem „Dorado“ in Ruhlsdorf bei
Biesenthal, fand letztes Jahr an zehn Wochenenden von Juli bis
September ein Openairkino statt. Hierzu wurden ein Festspielleiter, ein
Wirt und mehrere Hilfskräfte für die Aufbauarbeiten und den
Kartenverkauf eingestellt.
Nachdem die Löhne anfangs mit Verspätungen immerhin überwiesen wurden,
blieben sie irgendwann komplett aus. Jeder Betroffene erinnerte den
Arbeitgeber an seine ausstehenden Zahlungen, per Mail, per Mahnung, am
Telefon. Immer wieder wurden sie vertröstet, sonst passierte nichts.
Also schaltete sich Anfang 2010 die FAU Berlin ein. Sie schrieb
Mahnungen, Gewerkschaftsvertreter suchten das Gespräch am Telefon und
auch bei persönlichen Besuchen vor Ort. Doch der Geschäftsführer
Carsten Schmidt stellte sich taub und blockte alles ab.
Daraufhin beschlossen die sechs betroffenen FAU-Mitglieder, vor Gericht
zu gehen. Gemeinsam berieten sie sich, vier von ihnen reichten Klage
ein. In einem Fall hat bereits dieser Schritt zu Erfolg geführt: der
Lohn wurde plötzlich stillschweigend überwiesen. Ein weiterer Fall
wurde vor dem Arbeitsgericht schon beim ersten Gütetermin gewonnen,
weil der Chef gar nicht erst erschienen ist. Ende Oktober stehen die
zwei übrigen Gerichtstermine an, in einem dieser Fälle geht es um
sieben komplette Monatslöhne.
Parallel zu den juristischen Verfahren betreibt die FAU Berlin
Öffentlichkeitsarbeit. Bemerkenswert fand sie zum Beispiel, dass
Carsten Schmidt in seiner Heimatstadt Bernau für die Linksfraktion im
Stadtrat sitzt, ausgerechnet im Sozialausschuss. Die Partei wurde über
die Arbeitgeberqualitäten ihres Mitglieds informiert und um Hilfe
gebeten, worauf die FAU leider keine Antwort erhielt. Desweiteren wurde
die Lokalpresse in Kenntnis gesetzt, die bereits in anderen
Zusammenhängen darüber berichtet hatte, dass Angestellte von Carsten
Schmidts Firma nicht oder schlecht bezahlt wurden.
Die ganze Geschichte zeigt einmal mehr, wie schwierig es werden kann,
wenn man seinen Chef duzt. Die Arbeitsverhältnisse im Ruhlsdorfer
Sommerkino kamen über freundschaftliche Kontakte zustande, vieles wurde
auf Vertrauensbasis abgesprochen. Dass die Betroffenen so lange
warteten, bis sie ihre Gewerkschaft und das Gericht einschalteten, lag
daran, dass sie ihrem Chef immer wieder glaubten, wenn er sagte, er
werde es ihnen bald überweisen. Jemand, der sich für Kultur in der
brandenburgischen Provinz einsetzt, der am liebsten in sein Openairkino
ging, wenn dort linke Filme liefen – der kann doch kein Abzocker sein.
Leider hat die Realität ein anderes Gesicht gezeigt. Und die
Schriftsätze, in denen Carsten Schmidt sich vor Gericht über seine
ehemaligen Angestellten äußert, sprechen eine klare Sprache: Angriff
statt Entgegenkommen.
Die FAU Berlin begleitet ihre Mitglieder weiterhin durch die Prozesse,
und sie erneuert natürlich in regelmäßigen Abständen ihr
Gesprächsangebot.
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