Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an
"Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von
Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten
werden?", fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. "Das ist
absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass
den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und
Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier
wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch
von außen durch ver.di unterlaufen."
Die FAU-Betriebsgruppe im Babylon Mitte hält den bisherigen
Arbeitskampf dennoch für einen Erfolg, denn es gilt als sicher, dass
die Geschäftsführung einen Tarifvertrag unterzeichnet. Sie wird darüber
mit der Gewerkschaft ver.di verhandeln, die zwar im Betrieb kaum
verankert ist, aber gemeinhin als tariffähig gilt. Ver.di wurde der
Babylon-Geschäftsführung als Verhandlungspartner von der Linkspartei vermittelt,
nachdem der Druck auf das Babylon und die Politik zu stark angewachsen
war. "Dass es zu dieser Vertragsunterzeichnung kommen wird, ist einzig
und allein der FAU zu verdanken, die seit Monaten mit uns gemeinsam
kämpft. Wir finden es skandalös, dass uns die Freiheit genommen wird,
über welche Gewerkschaft wir Kollektivverträge für uns erwirken",
empört sich Andreas Heinze, Filmvorführer im Babylon und Betriebsrat.
Die FAU-Betriebsgruppe kündigte indessen an, die Verhandlungen genau zu
beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen,
deren Intervention sie äußerst kritisch beurteilt. Die FAU Berlin
selbst prüft derzeit die Möglichkeiten einer Revision des Urteils, um
das Grundrecht auf Gewerkschaftsfreiheit zu verteidigen. "Dieses Urteil
verstößt gegen die verfassungsmäßige Koalitionsfreiheit und
internationale Standards. In anderen Ländern sind kämpferische
Basisgewerkschaften selbstverständlich, hier muss ihre Anerkennung noch
mühsam erkämpft werden", so Röhm. In Frage stellen wird die FAU dabei
auch, dass eine hohe ver.di-Funktionärin als Schöffenrichterin in einem
Prozess fungierte, der einen Arbeitskampf mit ver.di-Verwicklung und
die Tariffähigkeit einer anderen Gewerkschaft zum Gegenstand hatte.
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