Leiharbeiter nach CGZP-Tarif ? Sichere Deine Ansprüche!
Falls
der Gewerkschaft CGZP auch in den nächsten Instanzen der
Gewerkschaftsstatus aberkannt wird, haben alle LeiharbeiterInnen, die
unter dem CGZP-Tarifvertrag gearbeitet haben, rückwirkend zum
01.01.2006 (oder ab 01.01.2010, rückwirkend zum 01.01.2007) Ansprüche
auf höhere Löhne aus ihren Beschäftigungsverhältnissen. In diesem
Zusammenhang werden wir Sammelklagen für die LeiharbeiterInnen führen.
Alle
Formalitäten werden hierbei von der Kanzlei erledigt. Sie reicht Klagen
ein, stellt für euch auch die Anträge auf Prozesskostenhilfe oder klärt
Formalitäten mit der Rechtsschutzversicherung. Falls nichts von beidem
greift, findet sich sicher auch ein Weg.
Falls Ihr Rückfragen habt, wendet euch an:
admin@1oglinks.de
oder
cyberactivist@chefduzen.de
oder nehmt direkt Kontakt mit der Kanzlei auf:
Prof. Dr. Rechtsanwalt Rüdiger Knaup
www.ra-knaup.de
Doktor-Ruer-Platz 6
44787 Bochum
Telefon: 0234-60270-0
Telefax: 0234/60270-20
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