Keine Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs auf "Hartz IV"
(hib/FAL) Das Einkommen von Schülerinnen und Schülern wird laut
Bundesregierung nicht zur Bemessung von "Hartz IV"-Leistungen als
Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10160) auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke (16/10092) hervorgeht, trifft es nicht zu, "dass ein
Schüler oder eine Schülerin 80 Prozent des Einkommens aus einem
Ferienjob, das 100 Euro übersteigt, 'in den Topf der
Bedarfsgemeinschaft werfen' müsse".
Das Einkommen unverheirateter Kinder, die mit ihren Eltern in einer
Bedarfsgemeinschaft leben, werde nur als eigenes Einkommen und nicht
als solches der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, so die
Bundesregierung.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage unter Bezug auf
Medienberichte angemerkt, dass das Einkommen aus Ferienjobs zu den
Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt und mit den Regelleistungen
verrechnet werde. Von der Anrechnung ausgenommen sei lediglich der
Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Alles was diese Grenze
überschreitet, müsse zu 80 Prozent in den Topf der Bedarfsgemeinschaft
geworfen werden, so Die Linke.
Quelle: Deutscher Bundestag, nach:
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