You are here: Home Arbeitsrecht Hartz IV Hartz IV: Kommunen müssen Klassenfahrten voll bezahlen
Document Actions

Hartz IV: Kommunen müssen Klassenfahrten voll bezahlen

by Rudolf Mühland last modified 2008-11-19 20:33

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass es eine unzumutbare Ausgrenzung darstellt, wenn Schüler, die von Hartz IV leben, nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen können. Danach muss die Kommune auch dann die vollen Kosten übernehmen, wenn die Klassenfahrt besonders teuer ausfällt.

Navigation
Log in


Forgot your password?
« May 2012 »
Su Mo Tu We Th Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031