Hartz IV: Kommunen müssen Klassenfahrten voll bezahlen
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass es eine unzumutbare Ausgrenzung darstellt, wenn Schüler, die von Hartz IV leben, nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen können. Danach muss die Kommune auch dann die vollen Kosten übernehmen, wenn die Klassenfahrt besonders teuer ausfällt.
Artikelaktionen