Arbeitsgericht Berlin: Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften unwirksam
Die "junge Welt" berichtet in der Ausgabe vom 02.04.2009: 280000 Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen könnten Anspruch auf mehr Lohn haben. Wie das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch entschied, sind Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam. Die Gemeinschaft sei nicht tariffähig, erklärte das Gericht (Az: 35 BV 17008/08). Wird das Urteil rechtskräftig, könnten nach Schätzung von ver.di 40 Prozent der bundesweit 700000 in Zeitarbeit Beschäftigten rückwirkend mehr Lohn verlangen.
Die CGZP habe »Gefälligkeitstarifverträge« abgeschlossen, hieß
es von ver.di. Diese hätten es ermöglicht, Leiharbeiter schlechter zu
bezahlen als die Stammbelegschaft. Das seit 2003 gesetzlich geltende Equal-Pay-Gebot
besagt, daß Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen müssen wie
vergleichbare Mitarbeiter im jeweiligen Betrieb. Ein abweichender Lohn
ist möglich, wenn er sich auf einen Tarifvertrag stützt.
Dumpinglohn nach Tarif
Bereits im Dezember 2007 hat das SWR-Nachrichtenmagazin Report Mainz unter dem Titel "Dumpinglohn nach Tarif" über die Aktivitäten der "Christliche Gewerkschaft" berichtet. Diese hat als Tarifpartner Tarifverträge ausgehandelt, in denen zum Teil Stundenlöhne von unter fünf Euro festgeschrieben wurden. Hungerlöhne und christlich? Wie passt das zusammen?Bei Youtube: Ein Beitrag von report
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