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Abgrenzung von Praktikum zum Arbeitsverhältnis

by Thersites (FAU Neustadt/ Weinstraße) — last modified 2009-12-13 21:30 http://www.direkteaktion.org/196/paragraphen-dschungel

Bei der Beschäftigung von Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung, bei denen der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund steht und vielmehr der Einstieg in den Arbeitsmarkt über den Umweg eines Praktikums ermöglicht werden soll, liegt ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikumsverhältnis vor. LAG Köln (AZ: 11 Sa 20/08)

Nach wie vor sind Praktika niedrig entlohnt oder gar unbezahlt. Prüft genau, wozu euer Praktikum dienen soll. Sobald ihr feststellt, dass ihr ausgenutzt werdet und euch zudem noch gesagt wird, dass das Praktikum dazu dienen soll, euch den Einstieg auf einen Arbeitsplatz in der Firma zu ermöglichen, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis und ihr könnt die entsprechende Bezahlung fordern und gegebenen Falls einklagen – vorausgesetzt ihr habt hierfür Zeugen.

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