Seit Montag steht es fest: Hunderttausende Leiharbeiter können höhere Löhne und Nachzahlungen einfordern – und zwar für mehrere Jahre rückwirkend. Dies geht aus der nun veröffentlichten Begründung des Bundesarbeitsgerichts zu seiner Entscheidung über die Tariffähigkeit des Dachverbandes »christlicher« Zeitarbeitsgewerkschaften CGZP hervor (Az: 1 ABR 19/10). Das Urteil war am 14. Dezember 2010 verkündet worden.
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